Die Stadt Filderstadt muss dringend neue Wohnungen bauen. Foto: dpa/Federico Gambarini

In Filderstadt ist ein Innenentwicklungskonzept beschlossen worden. Was bedeutet das für Eigentümer? Und wie groß sind die Potenziale innerorts eigentlich?

Der Filderstädter Gemeinderat hat mehrheitlich das „Innenentwicklungskonzept Filderstadt 2035“ beschlossen. Es ist künftig sowohl von der Politik als auch der Verwaltung bei allen Planungen, Projekten und Maßnahmen zu berücksichtigen und formuliert als Ergebnis einer Vor-Ort-Analyse Leitlinien der Innenentwicklung. Das Ganze tut not, denn Wohnraum ist in Filderstadt knapp. Das, was die Stadt an potenziellen eigenen Wohnbauflächen zur Verfügung hat, reicht bei Weitem nicht. Bis 2035, so die Annahme, werden 48 000 Menschen im Ort leben, der Deckungsgrad beim Wohnen wird allerdings nur bei 29 Prozent liegen. Sprich: Es fehlt massiv an Platz zum Leben. Seit etwa zwei Jahren gibt es im Rathaus daher einen Innenentwicklungsmanager, dessen Aufgabe es ist, Potenziale für den Wohnungsbau zu identifizieren, etwa über freie Nachverdichtungsflächen, Baulücken oder über Areale mit alten Schuppen, die transformiert werden könnten.

Aktuell sind laut dem zuständigen Fachamt auf 225 Flurstücken – rund 13 Hektar – Maßnahmen der Nachverdichtung möglich. Darüber hinaus seien auf 27 weiteren Flächen Potenziale in einer Größenordnung von rund 6,2 Hektar vorhanden. Um welche Areale es sich handelt, ist in einem 63-seitigen Katalog festgehalten. Er enthält Kurzsteckbriefe aller Flächen und Priorisierungen. Unkompliziert ist das alles indes nicht, allein schon deswegen, weil die Flächen zumeist privat sind. „Die Aktivierung dieser Potenzialflächen setzt (…) aufgrund der als kleinteilig-zersplittert anzusprechenden Eigentümer*innenstruktur zusätzliche Anstrengungen beziehungsweise ein verstärktes Engagement aller Beteiligten, also auch der Eigentümer*innen, voraus“, so die Verwaltung. Ähnliches gelte für Transformationsflächen, etwa an der Karlstraße.

Schnellstmögliche Gespräche mit Eigentümern sind notwendig

Mit dem Innenentwicklungskonzept wird erstmals eine bodenbezogene, gesamtstädtische Handlungs- und Kommunikationsplattform zur Steuerung der wohnbaulichen Innenentwicklung bereitgestellt. Damit verbunden sind Handlungsempfehlungen und -erfordernisse. Dazu gehört, schnellstmöglich Gespräche mit Eigentümern aufzunehmen. Eine aktive Liegenschaftspolitik mit stärkerem Fokus auf den freien Grundstücksmarkt sei wichtig, ebenso eine gesamtstädtische innerörtliche Grünflächenstrategie, die Prüfung von Aufstockungspotenzialen sowie ein Hofstellenkonzept. Einfamilienhausgebiete soll es nicht mehr geben. Auch sollen Bauherren und Eigentümer in die Pflicht genommen werden. So sollen in Zukunft bei Baugesuchen von den Planern qualifizierte Freiflächengestaltungspläne eingefordert werden. Auch das Aussprechen von Baugeboten bei Baulücken und untergenutzten Grund- und Flurstücken ist nicht mehr tabu, denn gut gemeinte Appelle allein reichten voraussichtlich nicht aus, heißt es im Konzept. Andererseits soll geprüft werden, ob Ausnahmen vom Grundsatzbeschluss zur Kostenbeteiligung bei Bebauungsplänen möglich gemacht werden können, um einen Anreiz für Eigentümer zu schaffen.

Einige Punkte, etwa das Thema Baugebote oder das Einfordern von Freiflächengestaltungsplänen, wollte die FDP-Fraktion per Antrag kippen. „Bauen ist sowieso schon kompliziert genug“, sagte Dennis Birnstock, außerdem sprach er von einem unverhältnismäßigen Eingriff ins Eigentum. Der Antrag fand aber keine Mehrheit. Tenor: Die Stadt brauche Handlungswerkzeug. Grundsätzlich gilt fürs nun beschlossenen Konzept: Über die konkrete Umsetzung von Handlungsempfehlungen wird der Gemeinderat jeweils im Rahmen zukünftiger Planungsverfahren entscheiden müssen.