Die ersten libyschen Kriegsversehrten betraten am 23. Juli 2013 Stuttgarter Boden, 2015 wurden Betrügereien bei der Abrechnung von Behandlungen offenbar. Foto: /PPFotodesign/Leif Piechowski

Die Urteile gegen zwei Patientenbetreuer im Verfahren um Abrechnungsbetrug im Klinikum Stuttgart sind rechtskräftig. Der Skandal wird die 20. Strafkammer noch viele Jahre beschäftigen.

Die Beteiligten an den Verfahren um Abrechnungsbetrug bei der Behandlung libyscher Kriegsversehrter am Klinikum Stuttgart und um Schmiergeldzahlungen bei einem Beratungsprojekt in Kuwait befinden sich nun schon seit zehn Jahren auf einer langen Zeitschiene ohne festgelegtes Ziel: 2013 waren die ersten Verletzten aus dem Bürgerkriegsland eingeflogen worden, 2015 wurden die Betrügereien aufgedeckt, 2018 hat man bundesweit Razzien bei 20 Verdächtigen vorgenommen – darunter der Klinikum-Chef, die Ärztlichen Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter und externe Dienstleister. Im vergangenen Jahr wurde dann gegen die ersten drei Männer verhandelt. Nun ist das Premieren-Urteil rechtskräftig, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Verurteilten als unbegründet verworfen.