Infolge des Klimawandels steigt die Gefahr von Starkregen und schweren Überschwemmungen. In Köngen trifft die Gemeinverwaltung Vorsorge – und fordert dies auch von den Bürgern. Was es mit der „Jedermannspflicht“ auf sich hat.
Vollgelaufene Keller, Schlammlawinen, die sich in Straßen, über Wege und Gärten ergießen, oder kleine Bäche, die sonst nur munter vor sich hin plätschern, werden plötzlich zu reißenden Strömen – Starkregen verursacht vor allem in den Sommermonaten in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Das Problem: Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und vor allen Dingen der Zeitpunkt kaum vorherzusagen und es kommt für die Betroffenen meist zu bösen Überraschungen. Auch für Köngen gibt es nun eine entsprechende Risikoanalyse, sie wurde jüngst im Gemeinderat vorgestellt. Das Ergebnis: Neben der Kommune müssen auch die Bürger mit ins Boot genommen werden. Rechtliche Grundlage ist die im Wasserhaushaltsgesetz verankerte „Jedermannspflicht“. Sie besagt, dass jeder Grundstücksbesitzer dazu verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen gegen Überschwemmungen zu treffen.
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