Will das Land Baden-Württemberg zukünftig Aktien kaufen, müssen diese mit Klimaschutzzielen kompatibel sein. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Sven Simon/IMAGO/Malte Ossowski/SVEN SIMON

Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Gesetz verabschiedet, wonach Investments in Aktien oder Anleihen durch das Land nur noch erlaubt sind, wenn sie den Klimaschutz unterstützen.

Das Land Baden-Württemberg wird nur noch in nachhaltige Finanzanlagen investieren. Das hat der baden-württembergische Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungskoalition beschlossen. Damit sind nur noch Investments in Aktien oder Anleihen von Unternehmen zulässig, die das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens verfolgen. Nach Angaben des Finanzministeriums ist Baden-Württemberg damit das erste Land, dass Nachhaltigkeit als weiteres Grundprinzip bei Anlageentscheidungen umfassend gesetzlich etabliert. Die bisherigen Kriterien waren Sicherheit, Rendite und Liquidität.

„Vielleicht holen wir nicht mehr die größtmögliche Rendite, aber zumindest eine, die unseren Werten, die unseren Ansprüchen genügt“, sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) im Plenum. Zugespitzt müsse sonst die Frage beantwortet werden, ob man Geld verdienen wolle mit Menschenrechtsverletzungen, Umweltverschmutzung und der Ausbeutung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Investitionen in Unternehmen im Energiesektor betroffen

Das Gesetz hat Folgen für Finanzanlagen in Höhe von 17 Milliarden Euro. Den größten Teil der Summe machen Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen des Landes in Gesamthöhe von 10 Milliarden Euro aus. Das sind Mittel, die dem Land helfen sollen, die Pensionskosten von Beamten auch langfristig zu stemmen.

Auswirkungen hat die Entscheidung des Landes vor allem auf Investments im Energiesektor: Künftig kommen Unternehmen, die Atomenergie produzieren, nicht für Anlagen infrage. Aber auch andere fossile Energieträger wie Kohle sollen ausgenommen sein. Von der Anlageentscheidung betroffen sind außerdem die grüne Gentechnik, die Tabakindustrie sowie die Rüstungsindustrie, sofern sie biologische oder chemische Waffen, Anti-Personen-Minen oder Streumunition produzieren.