Achim Rapp (links) fungiert künftig als Stellvertreter von Kirchheims Oberbürgermeister Pascal Bader. Foto: Stadt Kirchheim

Der Gemeinderat wählte den 40-jährigen Mitarbeiter der Kirchheimer Stadtverwaltung zum Nachfolger von Günter Riemer. Drei Bewerbungen für die Stelle waren eingegangen, zur Vorstellung war aber nur Rapp zugelassen.

Das Ergebnis fiel deutlich aus: Mit der absoluten Mehrheit von 35 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wählte der Kirchheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwochabend Achim Rapp zum neuen Ersten Bürgermeister und damit zum Nachfolger von Günter Riemer, der nach über 20 Amtsjahren zum 1. Februar nächsten Jahres in den Ruhestand geht.

Zusammen mit Oberbürgermeister Pascal Bader und der Bürgermeisterin Christine Kullen bildet Achim Rapp künftig die Verwaltungsspitze der Stadt Kirchheim. Als Leiter des Dezernats 2 ist er zuständig für Städtebau und Baurecht, digitale Infrastruktur und Mobilität, die technische Infrastruktur und die Bauverwaltung.

Das historische Rathaus prägt die Altstadt von Kirchheim unter Teck . Foto: www.imago-images.de/Arnulf Hettrich

Mit seiner Wahl entschied sich der Gemeinderat für ein „Eigengewächs“: Rapp leitet derzeit die Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung der Kirchheimer Stadtverwaltung. Zuvor hatte der Diplom-Verwaltungswirt bei der Stadt München gearbeitet, wo er erste Erfahrungen fürs Planen, Gestalten und Bauen sammelte. Von 2017 bis 2020 war er als Haupt- und Bauamtsleiter in Neckartailfingen tätig. Anfang 2021 trat er seinen Dienst in Kirchheim an und steigt nun zum Beigeordneten auf. „Ich freue mich auf meinen Dienstbeginn als Erster Bürgermeister unserer schönen Teckstadt.“

Passus in Stellenausschreibung laut OB unproblematisch

Achim Rapp war der einzige Kandidat, der sich dem Gemeinderat vorstellte. Insgesamt seien drei Bewerbungen eingegangen, davon kamen zwei von außerhalb, ging der Oberbürgermeister zuvor auf eine Eingabe beim Regierungspräsidium ein, in der es um die Ausschreibung der Stelle ging. Der Absender störte sich an dem darin enthaltenen Schlusssatz: „Von hausinternen Bewerbungen ist auszugehen.“ Die rechtliche Klärung seitens der Stadt ergab laut Bader, dass der Passus unproblematisch sei. Die Bewerberauswahl sei „nach den Grundsätzen der Bestenauslese“ erfolgt.