Verhandlungsort war das Verwaltungsgericht in Berlin. Foto: imago/Thomas Koehler

Ein Berliner Gericht hat entschieden, Stefan Wischniowski aus seinem Beamtenverhältnis beim Bundeskriminalamt zu entfernen. Noch ist das Urteil gegen der Esslinger Bundestagskandidaten der AfD allerdings nicht rechtskräftig.

Mitten im Wahlkampfendspurt hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, Stefan Wischniowski aus seinem Beamtenverhältnis beim Bundeskriminalamt (BKA) zu entfernen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung gegen den Esslinger Bundestagskandidaten der AfD in der deutschen Hauptstadt. Als Grund für das noch nicht rechtskräftige Urteil nennt eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts „durchgreifende Zweifel an der Verfassungstreue des Betroffenen“. Wischniowski hat nun die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Während des gesamten Verfahrens bleibt er verbeamtet.

Anlass für die Verhandlung war eine Disziplinarklage des BKA gegen den 53-Jährigen. Der gebürtige Esslinger hatte jahrzehntelang für die Behörde gearbeitet, zunächst als Personenschützer und später als Oberkommissar im Bereich IT-Forensik am Standort Berlin. Unter anderem wegen der Teilnahme an einer Demonstration in Wien geriet er 2021 in die Schlagzeilen. Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete damals, an der Veranstaltung seien auch Anhänger der als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Identitären Bewegung beteiligt gewesen.

Esslinger AfD-Kandidat denkt über Berufung nach

Bei seinem Arbeitgeber war Wischniowski bereits zuvor mit einer Petition gegen die angebliche „Diskriminierung von deutschen ohne Migrationshintergrund“ im BKA aufgefallen. Zwar teilt die Behörde mit, sich grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten zu äußern. In dem „Spiegel“-Artikel hieß es allerdings schon 2021, dass das BKA Wischniowski ein Dienstführungs- und Hausverbot erteilt habe und ihn grundsätzlich aus dem Dienst entfernen wolle.

Diesem Ziel ist das BKA nach dem erstinstanzlichen Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nun einen Schritt näher. Wischniowski gibt an, sich aufgrund des laufenden Wahlkampfes noch nicht mit seinem Anwalt beraten zu haben. Es sei jedoch damit zu rechnen, dass er in Berufung gehen werde. Der 53-Jährige lebt inzwischen in Neuhausen und hofft, für die AfD im Wahlkreis Esslingen in den Bundestag einzuziehen.

Korrekturhinweis:

In der ursprünglichen Version des Artikels war fälschlicherweise davon die Rede, Wischniowski sei nach dem Urteil kein BKA-Beamter mehr. Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, stimmt das allerdings nicht.