Die Stadt will verhindern, dass sich die Aktivitäten im Steinbruch auf ein neues Abbaugebiet verlagern können. Foto: Werner Kuhnle

Marbach will die geplante Erweiterung der Anlage im Stadtteil Rielingshausen auf dem Rechtsweg verhindern und bemängelt Verfahrensfehler bei der Regionalplanänderung.

Der Verband Region Stuttgart (VRS) hatte im Sommer den Unmut vieler Rielingshäuser auf sich gezogen, als er den Weg für eine Erweiterung des Steinbruchs im Marbacher Stadtteil freimachte, indem er dort eine rund neun Hektar große Fläche im Regionalplan für die Sicherung von Rohstoffen reservierte. Doch das letzte Wort ist in dem Fall noch nicht gesprochen. Die Stadt Marbach wehrt sich mit Händen und Füßen gegen eine Ausdehnung der Anlage – und geht nun auch rechtlich dagegen vor.

Der Gemeinderat hat am Donnerstag entschieden, beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eine Normenkontrollklage gegen die Änderung des Regionalplans einzureichen. Die Kommune hatte sich von einer Rechtsanwaltskanzlei in der Sache beraten lassen, die ihr zu diesem Schritt geraten habe, sagte Bürgermeister Jan Trost. Die Prognosen für ein Urteil im Sinne der Stadt seien sehr gut. „Deswegen empfehlen wir, diesen Weg zu gehen. Auch für unsere Bürgerinnen und Bürger in Rielingshausen, damit wir jede Rechtsmöglichkeit ausschöpfen, um diese erneute Steinbrucherweiterung zu verhindern“, sagte er.

Über die Normenkontrollklage werde geprüft, ob der VRS „die Entscheidung sachlich richtig getroffen hat“, erläutert Trost auf Nachfrage. Zum Beispiel im Hinblick auf die Umweltprüfung oder bei der Abwägung alternativer Standorte. Die hinzugezogene Anwältin habe beanstandet, dass Punkte wie diese nicht ausreichend unter die Lupe genommen worden seien. Doch selbst wenn die Richter zu dem Schluss kommen sollten, dass der VRS in dem Verfahren zur Regionalplan-Änderung geschludert hat, muss das nicht zwingend das Aus für die Erweiterung des Steinbruchs bedeuten. Es sei auch denkbar, dass bei etwaigen Verfehlungen nachgebessert werden könne, man also nur einen zeitlichen Aufschub erreiche, erklärt Trost.

Offen lasse sich die Stadt zudem, ob sie zusätzlich eine so genannte Eilbedürftigkeit beim VGH beantragen wird. Damit könnte laut Trost verhindert werden, dass man von einem parallelen, immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Erweiterung womöglich „rechts überholt wird“. Über das besagte Verfahren muss sich der Betreiber, die Firma Klöpfer, das eigentliche Go für die nächste Abbaustufe holen.