Der Verein Deutsche Umwelthilfe will die von der Bahn geplante Kappung der Gäubahn beim Nordbahnhof im Zuge des Baufortschritts von Stuttgart 21 auf juristischem Weg verhindern. Die erste Instanz verhandelt allerdings erst Mitte Februar 2025.
Und wieder beschäftigt Stuttgart 21 das Verwaltungsgericht. Am 12. Februar 2025 wird die dortige 8. Kammer die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik verhandeln. Der Verein möchte erreichen, dass die Bundesbehörde Eisenbahn-Bundesamt (Eba) der Bahn die im Zuge des Baufortschritts von Stuttgart 21 geplante Kappung der Gäubahn untersagt (AZ: 8 K 6924/23). Dasselbe Gericht hatte zuletzt das Ansinnen der Bahn zurückgewiesen, die Projektpartner sollten sich an den Mehrkosten von Stuttgart 21 beteiligen.
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