Eine Familie aus Albershausen bezahlt versehentlich zu viel für den Kindergarten. Sie hatte ein Neugeborenes nicht an die Gemeinde gemeldet. Die Gebühren wandern nun zum größten Teil in den Haushalt der Kommune.
Weil sie nicht alle Paragrafen der „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen“ parat hatte, hat eine Familie mehr als 1000 Euro an Kindergartengebühren zu viel bezahlt. Vom Rathaus gab es „aus Kulanzgründen“, wie Bürgermeister Jochen Bidlingmaier an das Ehepaar schreibt, 174 Euro zurück, die restlichen 909 Euro behält die Gemeinde jedoch.
Davon profitiert der Kindergarten aber gar nicht. Denn der könne durch die Elternbeiträge ohnehin nicht finanziert werden, Bidlingmaier schreibt am 4. August: „Nachdem die Kindergartengebühren bei weitem nicht die Kosten des laufenden Betriebs abdecken und auch nicht an die vom Gemeinderat geforderten 20 Prozent heranreichen, werden Ihre zu viel entrichteten Gebühren für den allgemeinen Haushalt verwendet.“ Für Mutter Nicole Grandel ein Unding: „Es ist erschreckend, dass sich eine Gemeinde solcher Methoden bedienen muss, um den allgemeinen Haushalt zu decken.“ Zwei Kinder der Familie gehen in den örtlichen Kindergarten, im März 2022 kommt das dritte Kind auf die Welt, laut Satzung verringern sich dadurch die Gebühren, weil kinderreiche Familien weniger bezahlen müssen. Direkt nach der Geburt gehen die Eltern aufs Standesamt, wegen der Geburtsurkunde und anderer Formalitäten – und sie melden auch gleich die wenige Tage alte Tochter für den Kindergarten an, seit Beginn dieses Jahres ist der Platz der Jüngsten auch von der Gemeinde bestätigt. „Uns wurde dort auch gesagt, dass wir ab dem dritten Kind Anspruch auf den Landesfamilienpass haben – vom Kindergarten war jedoch keine Rede“, erinnert sich Grandel.
„Nette Spende an Gemeinde“
Erst im Laufe dieses Jahres erfährt das Ehepaar zufällig von einer Kindergärtnerin, dass es zu viel Gebühren entrichtet. „Wir haben halt eine SEPA-Lastschrift und hatten das mit dem dritten Kind gar nicht auf dem Schirm“, sagt die Mutter. Sie wendet sich im Mai dieses Jahres ans Rathaus – und erfährt, dort, dass der größte Teil der Summe einbehalten wird: Lediglich für drei Monate wird die zu viel gezahlte Summe aus Kulanz erstattet. Nicole Grandel kann das noch immer nicht glauben, auch wenn ihr klar ist, dass sie das Geld nicht wiedersieht: „Dass die einfach sagen, Pech gehabt, war eine nette Spende an die Gemeinde.“ Sie vermutet: „Die Gemeinde Albershausen ist so arm, dass sie sich an den Bürgern bereichern muss.“
Laut Grandel ist das, was ihr passiert ist, kein Einzelfall und es sei klar, warum das Geld einbehalten wird: „Wie ich aus einem Gespräch mit Herrn Bidlingmaier erfahren habe, müsste die Gemeinde sonst jährlich mehreren Familien zu viel generierte Kindergartengebühren erstatten. Ich würde gerne eine Aufstellung fordern, wie viel durch solche zusätzliche Einnahmen in den allgemeinen Haushalt geflossen ist.“
Kämmerer Alexander Schaupp hat eine solche Aufstellung zwar nicht parat, sagt aber: „Wir haben solche Fälle, aber von der Zeitdauer her nicht in diesem Ausmaß.“ Um die Versäumnisse abzufedern, gebe es ja gerade die dreimonatige Kulanzfrist. Er kann erklären, warum nicht bekannt war, dass die Familie seit März 2022 drei Kinder hat: „Grundsätzlich ist es so: Die einzelnen Abteilungen unterliegen dem Datenschutz.“ Standesamt und Einwohnermeldeamt dürften beispielsweise nicht einfach Daten austauschen, deshalb müssten die Eltern von sich aus aktiv werden. Das schreibt auch Rathauschef Bidlingmaier an das Ehepaar Grandel: Gemäß der entsprechenden Satzung sei „von den Sorgeberechtigten die Mitteilung an die Gemeinde über die Änderung der berücksichtigungsfähigen Kinder vorzunehmen, damit die Gebühr im darauffolgenden Monat angepasst wird“.
Beim Müll langt der Landkreis zu – auch ohne Meldung
Grandel will erreichen, „dass bei einem weiteren Kind die Gebühren automatisch gesenkt werden“. Und sie vermutet, dass der entsprechende Passus auf Seite fünf der siebenseitigen Satzung versteckt wurde, damit er übersehen wird. Sie habe nun an Landrat Edgar Wolff geschrieben, bislang jedoch noch keine Antwort erhalten. Dass es auch anders geht und der Datenschutz plötzlich keine Rolle spielt, hat Familie Grandel in anderem Kontext erfahren: „Die Müllgebühren wurden auch sofort automatisch erhöht.“ Berechnet wird ein Fünf- statt Vier-Personen-Haushalt. Die Mutter wundert sich: „Da mussten wir uns auch nirgends melden.“
Eltern müssen aktiv werden
Satzung
Andere Kommunen halten es wie Albershausen, Eltern müssen von sich aus aktiv werden und weitere Kinder in der Familie melden, um weniger Gebühren bezahlen zu müssen. So steht es etwa in der entsprechenden Satzung der Stadt Göppingen.
Paragraf
In Eislingen gibt es ebenfalls einen entsprechenden Paragrafen in der Benutzungsordnung: „Diese Änderungen sind dem Träger der Kindertageseinrichtung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.“