Eltern-Kind-Gruppen fordern weiterhin Vorrang für Geschwisterkinder. Foto: dpa/Peter Kneffel

Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz wird in Stuttgart nicht erfüllt. Deshalb sollen höhere Zuschüsse an Bedingungen geknüpft werden. Die freien Träger haben dagegen ein Veto eingelegt.

Stuttgart - Alle Kindertagesstätten von kirchlichen und freien Trägern sollen künftig dieselbe Förderung erhalten und besser unterstützt werden. Das hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen. Ein erster Vorschlag an die Stadträte ist allerdings noch vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses revidiert worden. Offenbar will die Verwaltung die Kritik und Anregung der Träger aufgreifen.

Geplant war eine Koppelung von Fördergeldern und einer vorgegebenen Rangfolge von Aufnahmekriterien. Das hätte bedeutet, dass jüngere Geschwisterkinder erst dann aufgenommen worden wären, wenn kein anderes vorgemerktes Kind älter als 4,5 Jahre alt ist. Bei Ganztagsangeboten sollte sich die Platzvergabe daran orientieren, wie dringend Eltern Beruf und Familie vereinbaren müssen. Auch dabei kämen Geschwisterkinder nicht an erster Stelle.

Kriterien sind Wohnort und Transparenz

Das hat die freien Träger alarmiert: „Wir nehmen vorrangig Geschwisterkinder auf, aus pädagogischen Gründen und wegen der starken Identifikation mit der Elterninitiative“, heißt es in der Stellungnahme des Dachverbands der Stuttgarter Eltern-Kind-Gruppen. Die privat organisierten Einrichtungen seien auf die ehrenamtliche Mitarbeit und das Engagement von Eltern angewiesen, das sei ein „unverzichtbares Aufnahmekriterium“.

Nach der Sichtung der Stellungnahmen hat Bürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) die vom Jugendamt geplante Vorlage korrigiert. „Die Verwaltung wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag vorschlagen, dass auf die Verpflichtung der Anwendung der trägerübergreifenden Platzvergabekriterien verzichtet wird“, teilt das Referat für Jugend und Bildung mit. Man bestehe nur noch darauf, dass Plätze ausschließlich Stuttgarter Kindern zur Verfügung gestellt würden und dass die Träger die Platzvergabekriterien öffentlich und transparent machten.

Träger sollen Gebühren deckeln

„Wir konnten wegen Corona nicht wie sonst üblich die beabsichtigten Regelungen vorab mit den Trägern abstimmen und sprechen deshalb erst jetzt über die Details“, erläutert Jugendamtsvize Bernd Mattheis. Noch in diesem Jahr möchte die Verwaltung zu einem Beschluss kommen, „weil die Stadt Garant für die Erfüllung des Kita-Rechtsanspruchs ist und deshalb ein Interesse an transparenten Vergabekriterien hat“.

Was die Erhöhung der Fördergelder für Fachkräfte angeht, gibt es verschiedene Varianten. Diese sehen eine Steigerung des Fachpersonalkostenzuschusses von 92,5 Prozent auf bis zu 100 Prozent vor, allerdings gekoppelt an Platzvergabekriterien, an die Aufnahme von Kindern, die einen Rechtsanspruch geltend machen, und zum anderen an gedeckelte Elternbeiträge.

Eltern-Kind-Gruppen sind auf Elternarbeit angewiesen

Das Zuweisungsrecht der Stadt stehe „im Widerspruch zur Trägerautonomie und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern“, kritisieren die Eltern-Kind-Gruppen. Außerdem werfe das Zuweisungsrecht Probleme für die Gruppenzusammensetzung in kleinen Einrichtungen auf. „Die freien Träger können keiner Vorgabe zustimmen, die sie nicht erfüllen können“, sagt Elke Fantini, eine Sprecherin des Dachverbands, „aber ich gehe nicht davon aus, dass die Stadt auf unerfüllbaren Kriterien beharrt. Dann stünden 1200 Kitaplätze auf dem Spiel.“

Kirchen legen auf pädagogische Kriterien Wert

Evangelische und katholische Träger stellen zusammen rund 8700 Kitaplätze und erfüllen laut ihren Sprechern schon jetzt die geforderten Kriterien „weitgehend“. Der Kritik des Dachverbands stimmt Jörg Schulze-Gronemeyer vom evangelischen Kitaträger insofern zu, als kleine Gruppen „homogen laufen müssen, es müssen also durchaus auch gewisse pädagogische Kriterien gelten“. Der evangelische Kitaträger wolle der Stadt für Ganztagsplätze zwar eine Zuweisungserlaubnis erteilen, allerdings „nur im Falle freier Plätze und nicht vorrangig“. Für die Stuttgarter Betriebskindertagesstätten gelten gesonderte Vorgaben.