Union und SPD wollen Kinderrechte im Grundgesetz aufnehmen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Eine zwingende Notwendigkeit für mehr Kinderrechte im Grundgesetz gibt es nicht, weil eine emotionale Verklärung und Überhöhung des Elternrechts die Debatte erschwert, meint unser Redakteur Norbert Wallet.

Berlin - Mit dem Grundgesetz sollte man keine Symbolpolitik betreiben. Alles, was im Verfassungstext steht, soll Gewicht und eigenständige Bedeutung haben. Union und SPD haben sich darauf verständigt, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Das klingt wie eine gute Nachricht, aber eine zwingende rechtliche Notwendigkeit besteht eindeutig nicht. Kinder sind Grundrechtsträger und im Grundrechtekatalog der Verfassung mitgemeint. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt. Zudem hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, sie gilt völkerrechtlich verbindlich.