Der Arbeitskreis Soziales und Integration der SPD Landtagsfraktion hat sich bei seiner Klausur in Kirchheim-Teck auch mit dem Thema Kinderehen in Deutschland beschäftigt. Andreas Kenner, Mitglied des Landtags (MdL), und Jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Hinderer, MdL und Vorsitzender des Sozial- und Integrationsauschusses des Landtags von Baden-Württemberg und die Fraktionsvize Sabine Wölfle stimmten vollkommen überein, dass minderjährige Flüchtlingsmädchen „unseren Schutz verdienen. Deshalb muss die Ehemündigkeit hierzulande grundsätzlich auf 18 Jahre festgesetzt werden“. Nur in ganz begrenzten Ausnahmen dürfe eine Ehe bereits mit 16 Jahren genehmigt werden.

Kinderehen sollten nach dem Willen der drei SPD Landtagsabgeordneten in Deutschland nicht länger geduldet werden. Sie befürworten eine gesetzliche Regelung, die Minderjährigen generell, also auch Deutschen, die Eheschließung erst nach Erreichen der Volljährigkeit erlaubt. Mädchen sogar unter 14 Jahren zu verheiraten ist für die SPD-Sozialpolitiker absolut inakzeptabel. Diese Mädchen stünden sobald sie nach Deutschland einreisen unter dem Schutz des Grundgesetztes, erklärten Kenner, Hinderer und Wölfle.

Damit stellten sie sich nachdrücklich hinter die gesetzgeberische Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nach rechtlichen Lösungsansätzen gesucht werden. „Für uns ist klar, dass im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland nur noch anerkannt werden dürfen, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind.“

Um Zwangsehen zu verhindern, sollen religiöse Trauungen auch nur dann erfolgen, wenn zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat. „Kinder, die im Ausland verheiratet wurden, müssen in Deutschland die Möglichkeit haben, diese Ehe aufheben zu lassen“, betonten Kenner, Hinderer und Wölfle.

„Offensichtlich haben auch die Landesregierung und Justizminister Wolf inzwischen die Brisanz des Sachverhalts erkannt“, freuten sich die SPD-Politiker. Das hörte sich vor kurzem indessen noch anders an. In seiner Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage von Sabine Wölfle vom 16. Juni zum Schutz von minderjährigen Ehepartnern bei Asylsuchenden und Flüchtlingen hatte das zuständige Innenministerium Ende Juli noch mitgeteilt, das Thema sei bei den kommunalen Landesverbänden, den Jugendämtern und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe „bisher nicht als Problembereich identifiziert“ worden.