Der Verwaltungsgerichtshof weist die Klage des Landkreises zurück. Er muss einem vierjährigen Kind einen Kitaplatz zuweisen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die Beschwerde des Landkreises Böblingen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen, mit dem der Landkreis im Wege einer einstweiligen Anordnung zum Nachweis eines zumutbaren Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung verpflichtet worden ist.
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