Der Förderstopp trifft neben privaten Häuslebauern auch den Mietwohnungsbau. Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Fördermittel für Effizienzhäuser sind vorerst nicht mehr zu haben. Welche Programme eingestellt werden und wo es noch Hoffnung gibt – ein Überblick.

Frankfurt - Die Bundesregierung hat die Förderung von Energieeffizienzhäusern auf Eis gelegt. Ein Programm wurde komplett eingestellt. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum wird die Effizienzhaus-Stufe 55 im Neubau nicht mehr gefördert?

Die Einstellung der Neubauförderung für diese Effizienzhäuser wurde noch vor der Bundestagswahl von der Großen Koalition beschlossen, allerdings erst im November öffentlich gemacht. Das Effizienzhaus 55 habe sich am Markt als Neubaustandard bereits weitgehend durchgesetzt, hieß es damals. Anträge könnten aber noch bis zum 31. Januar gestellt werden. Daraufhin wurde die für das Förderprogramm zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) regelrecht mit Anträgen überschwemmt, vom November bis zum 24. Januar wurden für Effizienzhäuser über 20 Milliarden Euro an Fördermitteln beantragt. So viel Geld stand für das Programm nicht zur Verfügung, zumal nach dem Regierungswechsel die Haushaltsplanung für 2022 noch nicht endgültig feststeht. Deshalb der Abbruch am Montag.

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Wie steht es mit der Sanierung von Bestandsgebäuden zum Effizienzhaus?

Auch für den Umbau von Bestandsgebäuden zum Effizienzhaus werden seit Montag keine Förderanträge mehr angenommen, diese Förderung soll aber wieder aufgenommen werden. Das werde geschehen, „sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Da Bestandshäuser deutlich mehr Energie verbrauchen als Neubauten, bringt eine Sanierung eine erhebliche Einsparung bei den Treibhausgas-Emissionen.

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Was ist mit der Effizienzhaus-Stufe 40?

Diese Gebäude sind sparsamer als die der Effizienzhaus-Stufe 55. Ob die Förderung von Effizienzhaus-40-Neubauten wieder aufgenommen wird, ist aber noch unklar. Darüber soll „vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme“ entschieden werden.

Was passiert mit Anträgen, die eingereicht, aber nicht mehr bewilligt wurden?

„Bundesregierung und KfW suchen nach schnellen und einfachen Lösungen, um diesen Antragstellern kurzfristig unter die Arme zu greifen und die Liquidität für die Bauplanung zu sichern. Hier soll den betroffenen Antragstellern ein zinsgünstiger Kredit zur Verfügung gestellt werden“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Das wäre freilich nur ein Trostpflaster – denn bislang umfasste die Förderung neben Darlehen auch Zuschüsse. In welcher Form und wann die vom Ministerium in Aussicht gestellten Überbrückungskredite gewährt werden, ist noch offen. Was Anträge für eine Sanierung betrifft, so soll die Förderung ja wieder aufgenommen werden – siehe oben.

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Und wenn auch noch Landesfördermittel daran hängen?

Für Bauherren, die ergänzend zur KfW-Förderung das sogenannte Kombidarlehen Wohnen der landeseigenen L-Bank eingeplant haben, gibt es eine gute Nachricht: Bei Anträgen, die bis Ende Januar eingehen, genügt für diesen Finanzierungsbaustein die Bestätigung eines Sachverständigen, dass das Bauvorhaben dem EFH-55-Standard entspricht. Auch wenn die KfW-Förderung nicht bewilligt wurde, gibt es bei Vorlage eines solchen Sachverständigengutachtens also den L-Bank-Kredit.

Gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten?

Wer ein Bestandshaus saniert, kann für einzelne Umbauten einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Beispiele sind die Dämmung der Fassade, der Einbau einer energiesparenden Heizung oder der Austausch der Fenster. Fördermittel für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus gibt es hier aber nicht.

Gleichwohl könnten Hausbesitzer, die sich nun durch den Förderstopp bei der KfW ausgebremst fühlten, über einen Bafa-Zuschuss nachdenken, meint Frank Hettler vom Informationsprogramm Zukunft Altbau, das vom Landesumweltministerium gefördert wird. „Wer die energetische Sanierung seines Hauses seit Monaten plant, den Handwerker schon bereitstehen hat und nur noch auf die Zusage des KfW-Kredits wartet, kann überlegen, ob er für eine Einzelmaßnahme einen Bafa-Zuschuss beantragt.“ Fördermittel für die übrigen Umbauten könnten dann bei der KfW beantragt werden, sobald diese die Programme für die energetische Sanierung wieder aufnehme.