Der Fehler des Schiedsrichters war offensichtlich. Entsprechend hat nun das DFB-Sportgericht den Platzverweis gegen Atakan Karazor aufgehoben. So begründet der DFB die Entscheidung.
Am Tag des zweiten Auftritts in der diesjährigen Champions League erreichte den VfB Stuttgart die erste frohe Botschaft schon lange vor dem Anpfiff der Partie gegen Sparta Prag. Und zwar aus Frankfurt, wo das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) über einen Stuttgarter Einspruch befand. Und am Ende zugunsten des VfB entschied. Danach teilte der Verband mit: „Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Feldverweis gegen Atakan Karazor vom VfB Stuttgart aufgehoben.“
Der Kapitän des Bundesligisten ist damit am kommenden Sonntag spielberechtigt, wenn der VfB den Landesrivalen TSG Hoffenheim in der MHP-Arena empfängt. Anpfiff der Partie ist um 19.30 Uhr.
Die Szenen vom vergangenen Samstag waren am Sonntag und Montag ausgiebig und teils hitzig diskutiert worden. Im Zentrum: die zweite Gelbe Karte und damit der Platzverweis für Atakan Karazor. Beim Stand von 1:1 war der Spielführer der Stuttgarter in einen Zweikampf mit dem VfL-Kapitän Maximilian Arnold gegangen. Beide Mittelfeldspieler hatten vorher in der Partie bereits die Gelbe Karte gesehen.
Das direkte Duell endete nach einem Kontakt damit, dass Arnold am Boden lag, der Schiedsrichter Sven Jablonski wollte ein Foul Karazors gesehen haben und zückte Gelb-Rot. Der VfB spielte fortan in Unterzahl, kassierte schnell das 1:2, glich in der Nachspielzeit aber noch aus.
Der Fehler des Referees stellte sich schnell heraus. Da es sich aber um eine Gelb-Entscheidung handelte, durfte der VAR nicht direkt eingreifen. Jablonski selbst gestand seinen Patzer nach der Partie aber offen ein. Nicht Karazor hatte Arnold getroffen – es war andersherum. Diesen Irrtum vermerkte der Schiedsrichter auch in seinem Spielbericht. Der VfB legte daraufhin Einspruch ein.
Allzu häufig wird einem solchen Ansinnen nicht eine Aussicht auf Erfolg bescheinigt. Nun aber lag der Fall anders. Karazors Feldverweis wurde aufgehoben, lediglich die erste Gelbe Karte der Partie gegen den VfL bleibt in den Statistiken bestehen. Der DFB erklärte: „Nach dem Bericht von Schiedsrichter Sven Jablonski und der Inaugenscheinnahme der Fernsehbilder steht für das DFB-Sportgericht fest, dass in dem Zweikampf tatsächlich der Wolfsburger Spieler Arnold den Stuttgarter Spieler gefoult hatte, während Karazor selbst kein Vergehen begangen hatte.“ Weiter heißt es: „Damit liegt eine irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters vor, die ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist. In diesem Ausnahmefall ist gemäß §11 Nr. 3. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Aufhebung der verhängten Sanktion möglich.“
Beim VfB nahm man die Entscheidung zufrieden zur Kenntnis. „Das Sportgericht des DFB hat nach unserer Wahrnehmung umsichtig und richtig entschieden“, sagte Fabian Wohlgemuth, der Stuttgarter Sportdirektor, „wir fühlen uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters vorlag.“
Karazor hatte sich noch am Samstag mit dem Schiedsrichter Jablonski ausgesprochen („Fehler passieren“). Ins Zentrum der Kritik war dann Arnold geraten, da der VfL-Kapitän sich sogar hatte behandeln lassen, obwohl er selbst ja gar nicht getroffen worden war. Am Dienstag reagierte er und appellierte an die Fußball-Anhänger, auf weitere „unschöne Nachrichten“ in den sozialen Medien zu verzichten. Auch er habe bereits mit Karazor gesprochen. Für den VfB-Kapitän, meinte Arnold, sei „das Thema abgehakt“.