Alperen A. darf dauerhaft nicht mehr in die Schweiz und in den Schengen-Raum einreisen, die Eidgenossen erkannten ihm die Schweizer Staatsbürgerschaft ab. Foto: StN/SRF

Alperen A. verschleppte 2014 eine junge Tübingerin in den Dschihad nach Syrien – von den Eidgenossen bekommt er jetzt ein Einreiseverbot auch für den Schengen-Raum.

Bern/Tübingen - Das Schweizer Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat zum Jahresbeginn verfügt, dass der aus dem nordschweizerischen Arbon stammende Islamist Alperen A. dauerhaft weder in die Schweiz noch in den Schengen-Raum einreisen darf.

Der Fall des schweizerisch-türkischen Dschihadisten hatte 2015 auch in Baden-Württemberg Aufsehen erregt, weil er im Herbst 2014 seine damals schwangere Frau, die Tübingerin Giulia W., nach Syrien verschleppte. Dort hatte sich Alperen A. zuvor der der Terrororganisation al-Kaida nahe stehenden Nusra-Front angeschlossen. Monatelang recherchierten Journalisten unserer Zeitung und des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF) gemeinsam den Fall.

Gegen ihren Willen hielt A. die damals 22-Jährige bis zum April 2015 in Syrien fest, im März wurde die gemeinsame Tochter geboren. Mitarbeitern der deutschen Botschaft in Ankara war es gelungen, die Freilassung von Mutter und Kind zu verhandeln. Zurück in Deutschland löste sich die zum Islam konvertierte Frau nicht aus der Szene. Eine Zeit lang tingelte sie wie ein Medienstar durch Moscheen in Süddeutschland, die von Verfassungsschutz und Polizei als radikal eingestuft wurden. Im Juli 2020 wurde sie wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt: Ein Video zeigt, wie sie offenbar in Syrien mit einem Kalaschnikow-Gewehr schießt.

Unklar ist, wo sich Alperen A. aktuell aufhält: Mit internationalem Haftbefehl gesucht war er 2016 in der Türkei festgenommen und zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ob er die noch im Gefängnis in Kayseri absitzt, ist unbekannt.