Thomas Strobl lässt in dieser Situation den Mundschutz vermissen. Foto: Braun

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sieht einen Verstoß von CDU-Innenminister Thomas Strobl gegen die Corona-Abstandsregeln – bei der Wiedereröffnung der Rheinbrücke zwischen Kehl und Straßburg. Folglich müsste er ein Bußgeld zahlen, meint der Liberale.

Stuttgart - Dass Innenminister Thomas Strobl (CDU) und FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke dicke Freunde wären, dürfte niemand behaupten – am allerwenigsten die beiden selbst. Der Liberale hat sich schon oft am Christdemokraten abgearbeitet. Er hat ihn als „inkompetent“, „überfordert“, „größten Schwachpunkt von Grün-Schwarz“ und vieles mehr bezeichnet – und selbstverständlich schon seinen Rücktritt gefordert.

In der Corona-Krise hat es Rülke missfallen, dass der Innenminister Ende März alle „wachsamen Bürger“ dazu aufgefordert hat, Verstöße gegen die Corona-Verordnung der Polizei zu melden. Nun meint er, Strobl selbst bei einem Verstoß erwischt zu haben – am vorigen Montag bei der Wiedereröffnung der Rheinbrücke zwischen Kehl und Straßburg. Auf diversen Fotos ist Strobl mal mit und mal ohne Mundschutzmaske inmitten einer feierlichen Ansammlung von mehr als zehn Personen zu sehen – wobei diese Zahl den Vorgaben zufolge das Maximum sein darf.

FDP-Fraktion stellt Kleine Anfrage

So heißt es in der Verordnung: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 nur alleine oder in einer Gruppe (...) mit bis zu zehn Personen gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“ Rülke moniert gegenüber unserer Zeitung: „Strobl zeigt sich wenig beeindruckt von den eigenen Verordnungen. Nachdem er in der Vergangenheit die Bürger dazu aufgerufen hat, andere bei Verstößen zu denunzieren, stellt sich die Frage, ob er sich auf Grund des eigenen Verstoßes schon selbst angezeigt hat.“

Um der Angelegenheit noch politischen Nachdruck zu verleihen, hat die FDP-Landtagsfraktion eine sogenannte Kleine Anfrage gestellt. Sie will wissen, ob der Innenminister sich in diesem Fall an die Corona-Regeln gehalten hat und welche Konsequenzen er im Falle eines Verstoßes zieht. Dann müsse dies für ihn genauso ein Bußgeld nach sich ziehen wie für Tausende andere im Land. Vor dem Gesetz seien alle gleich, und es dürfe für den Innenminister keine Sonderbehandlung geben. Dies wäre den Bürgern nicht vermittelbar – vor allem nicht denjenigen, „gegen die wegen geringster Verstöße horrende Bußgelder verhängt wurden“.

Verwundert über den Rülke-Vorstoß

Der Innenminister hat sich in der Vergangenheit meist bemüht, die Attacken des Liberalen an sich abprallen zu lassen. Nun zeigt man sich im Strobl-Ministerium verwundert über den Vorstoß. Ein Sprecher, der selbst vor Ort war, schildert, dass es bei der Feierlichkeit an der Brücke wegen der vielen begeisterten Menschen vor Ort und wegen des großen Medienaufkommens immer wieder zu „Verdichtungen“ gekommen sei – selbst wenn die Veranstalter alles dafür getan hätten, um das Beste aus der Situation zu machen. Der Minister habe den Mundschutz auch lediglich zum Pressegespräch abgenommen, weil man ihn sonst nicht gut verstanden hätte – ansonsten hätten alle Offiziellen konsequent die Maske getragen.