Manche Menschen erhalten im Mai mehr Geld als sonst. Foto: dpa/Lino Mirgeler

Vom WhatsApp-Update bis zum Corona-Kinderbonus: Auch im Mai gibt es einige Neuerungen, die Verbraucher beachten sollten. Neben Änderungen im digitalen Bereich treten auch neue Gesetze und Regelungen in Kraft.

Stuttgart - Verbraucher müssen auch im Mai aufmerksam bleiben. Denn es kommen einige Neuerungen in verschiedenen Bereichen auf sie zu. Nicht nur das umstrittene WhatsApp-Update tritt nun in Kraft – einige Personen dürfen sich auch über mehr Geld freuen. Wir geben einen Überblick darüber, worauf Verbraucher im Mai achten sollten.

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Direkt zu Beginn des Monats müssen sich die Nutzer von „comdirect“, einer Marke der Commerzbank, auf Änderungen gefasst machen. Denn ab dem 1. Mai wird das bedingungslose kostenlose Girokonto der Bank abgeschafft. Allerdings gibt es dabei auch Ausnahmen. Beispielsweise bleibt das Konto für aktive Kunden mit einem Geldeingang von mindestens 700 Euro pro Monat umsonst. Auch Studenten, Praktikanten und Azubis, die jünger als 28 Jahre sind, können das Angebot weiterhin ohne Bedingungen kostenlos nutzen. Alle anderen Kunden müssen ab dem 1. Mai 4,90 Euro Kontoführungsgebühren pro Monat bezahlen.

Diese Berufsgruppe erhält höhere Löhne

Maler und Lackierer bekommen dagegen ab dem ersten Mai mehr Geld, denn der Mindestlohn dieser Branche wird erhöht. Ungelernte Arbeitnehmer sollen dann einen Stundenlohn von 11,40 Euro bekommen. Für gelernte Arbeitnehmer gibt es 13,80 Euro pro Stunde. Für das Maler- und Lackiererhandwerk tritt außerdem am ersten Mai ein neuer Tarifvertrag in Kraft. Dadurch steigt der Bundesecklohn in Westdeutschland auf 17,51 Euro pro Stunde und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro pro Stunde.

Auch Eltern können sich bald über mehr Geld freuen: Im Mai wird der Corona-Kinderbonus ausgezahlt. Dieser beträgt 150 Euro pro Kind. Laut der Bundesagentur für Arbeit soll das Geld wenige Tage nach der normalen Kindergeldzahlung auf dem Konto sein. Der Bonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt, ohne dass ein Antrag nötig ist.

Neue Regeln für Internet-Konzerne

Ab Anfang Mai kommt außerdem des neue Jugendschutzgesetz zum Tragen. Die Reform wird vor allem Auflagen für die großen Konzerne wie Facebook, WhatsApp, Instagram und YouTube enthalten. Diese Plattformen müssen dann unter anderem für einheitliche Alterskennzeichnungen sorgen. Dadurch sollen Kinder im Internet effektiver geschützt und ihren Eltern eine Orientierung geboten werden. Zudem müssen die Plattformen Hilfemöglichkeiten und Beschwerdeplattformen einrichten. Das Gesetz soll insgesamt Kinder vor Gefahren im Netz schützen, wie beispielsweise Cybermobbing.

Auch auf WhatsApp gibt es bald einige Neuerungen. Denn am 15. Mai tritt die neue umstrittene Datenschutzrichtlinie in Kraft. Wenn User den neuen Nutzungsbedingungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht zustimmen, können sie die App nicht mehr nutzen. Änderungen durch die Aktualisierung beziehen sich laut WhatsApp auf die Kommunikation zwischen privaten Nutzern und Unternehmen. Darunter fallen unter anderem Shop-Angebote und personalisierte Werbung. Die Chatfunktionen der App bleiben gleich.