Die Behörde geht gegen Impfverweigerer im Gesundheitswesen vor. Bis jetzt wurden 34 Bußgeldbescheide erlassen und 130 Bußgeldverfahren eröffnet. Damit liegt Göppingen landesweit vorne.
Seit 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft sind. Das haben die allermeisten mittlerweile auch getan – gleichwohl fehlen mehr als drei Monate nach Inkrafttreten der Verpflichtung noch etliche Nachweise. Im Kreis Göppingen sind deshalb 929 Personen vom Gesundheitsamt aufgefordert worden, die entsprechenden Dokumente vorzulegen. Zuvor hatten die jeweiligen Arbeitgeber die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie vom Gesetz vorgesehen, der Behörde gemeldet.
Auch Ludwigsburg ist streng
Allerdings greifen nur wenige Landkreise in Baden-Württemberg in diesen Fällen auch durch – der Kreis Göppingen gehört dazu: 130 Bußgeldverfahren hat das Gesundheitsamt bislang eröffnet. Damit liegt der Landkreis gemeinsam mit Ludwigsburg (132 Verfahren) im Land einsam an der Spitze, lediglich acht Stadt- und Landkreise haben laut einer Aufstellung des Sozialministeriums überhaupt Bußgeldverfahren eingeleitet, insgesamt sind es 454.
Bislang sind laut der Pressesprecherin des Landratsamts, Clarissa Weber, 34 Bußgeldbescheide auch tatsächlich erlassen worden. Betretungs- oder Tätigkeitsverbote seien bislang aber noch nicht ausgesprochen worden, da das Verwaltungsverfahren derzeit noch andauere, sagt Weber. „Als nächster Schritt werden die jeweiligen Einrichtungen zum Verfahren hinzugezogen und können hinsichtlich der arbeitsplatzbezogenen Umstände der einzelnen Personen schriftlich Stellung nehmen“, erklärt die Sprecherin. Auf Grundlage der Stellungnahme der jeweiligen Person und Einrichtungen werde dann eine „einzelfallbezogene Ermessensentscheidung getroffen“. Weber teilt mit: „Derzeit befinden sich noch 280 Personen im laufenden Verfahren.“
Zum Vergleich: Allein in den Alb-Fils-Kliniken arbeiten rund 2500 Menschen, die genaue Zahl der Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegebereich ist im Landratsamt nicht bekannt. Sie dürfte aber fünfstellig sein. Von den 929 fraglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landkreis konnten laut dem Sozialministerium 37 nachweisen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Nachweis verspätet vorgelegt
Mehr als 37 000 Personen im Land hatten es versäumt, ihrer Einrichtungsleitung einen entsprechenden Immunitätsnachweis vorzulegen und wurden von den Gesundheitsämtern aufgefordert, diesen nachzureichen, berichtet das Sozialministerium. Zwischenzeitlich seien aber mehr als 13 000 Menschen dieser Aufforderung nachgekommen.
„Die gute Nachricht ist: Ein Drittel der von den Einrichtungen gemeldeten Personen hat zwischenzeitlich einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt. Der Anteil an Personen ohne Immunitätsnachweis ist also doch deutlich niedriger als bislang angenommen“, wird der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha (Grüne) in der Pressemitteilung zitiert.