Krankenhäuser und Pflegeheime in Baden-Württemberg haben Zehntausende von ungeimpften Mitarbeitern gemeldet. Ihrer Arbeit gehen sie weiterhin nach. Warum? Und wann folgen Konsequenzen?
Die seit fünf Wochen geltende Impfpflicht für Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen hat bisher offenbar noch keinerlei drastische Konsequenzen für impfunwillige Mitarbeiter gehabt. Weder dem Sozialministerium noch befragten Gesundheitsämtern in Großstädten in Baden-Württemberg sind bereits ausgesprochene Betätigungsverbote bekannt. Das Verwaltungsverfahren mit dem Anschreiben von Betroffenen und deren Anhörung dauere noch an, heißt es unisono. „Vermutlich nicht vor dem Sommer wird es Bescheide über Betätigungsverbote geben“, teilt beispielsweise die Stadt Mannheim mit. Die Stadt Stuttgart berichtet, dass es noch „einige Wochen bis wenige Monate“ dauern werde, bis die ersten Bescheide verschickt werden.
Unterdessen hat eine Umfrage der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) ergeben, dass 7,7 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Reha-Kliniken des Landes wegen eines fehlenden Impfnachweises den Gesundheitsämtern gemeldet worden sind. „Insgesamt sind in den baden-württembergischen Krankenhäusern und Rehakliniken etwa 200 000 Menschen beschäftigt, so dass wir davon ausgehen, dass insgesamt rund 15 400 von ihnen aktuell keinen Nachweis haben, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können“, sagte BWKG-Sprecherin Annette Baumer.
Im Südwesten werden 32 000 ungeimpfte Mitarbeiter gemeldet
Die Zahlen der Krankenhausgesellschaft passen zu einer Bilanz des Sozialministeriums aus der ersten Aprilwoche, wonach in Baden-Württemberg aus 5600 Einrichtungen – vom Seniorenheim bis zur Arztpraxis – 32 000 ungeimpfte Mitarbeitende gemeldet worden sind.
Den Forderungen von Verbänden der Wohlfahrtspflege in BadenWürttemberg nach einer sofortigen Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, weil die allgemeine Impfpflicht gescheitert sei, hat sich jetzt auch der Vorstandsvorsitzende der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft, Heiner Scheffold, angeschlossen: „Geschieht dies nicht, würde der Gesetzgeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen – bei Androhung eines Betretungsverbots – verpflichten, sich impfen zu lassen, während zu pflegenden Menschen, Patienten und Besuchern die Freiheit der Entscheidung für oder gegen die Impfung zugestanden wird.“ Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt und führe zu „Frust und Verärgerung“, formuliert Scheffold, der auch Landrat im Alb-Donau-Kreis ist, in einem Schreiben an Gesundheitspolitiker in Berlin.
Es werden individuell Lösungen gesucht
Aber wie streng die Gesundheitsämter mit ungeimpften Mitarbeitern umgehen und wie sie die drohende Personalnot bei Betätigungsverboten für bestimmte Einrichungen bewerten, das ist noch völlig offen. Dem Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart sind beispielsweise 2240 ungeimpfte Mitarbeiter gemeldet worden, in Mannheim waren es 1246, in Karlsruhe 1800 und in Ulm 1100. „Wir werden eine individuelle Prüfung der Fälle vornehmen“, teilt die Stadt Stuttgart mit. Hohe Flexibilität lässt sich aus einer Reaktion des Mannheimer Gesundheitsamtes ablesen: Das Ziel der gesetzlich verankerten Impfpflicht sei ja primär der Schutz besonders gefährdeter Menschen, teilt das Amt mit: „Deshalb nehmen wir mit den Betroffenen Kontakt auf, gehen der Frage nach, warum sie nicht geimpft sind und versuchen, für sie individuelle Lösungen zu finden, durch die sich eine Gefährdung vulnerabler Gruppen ausschließen lässt.“ Patientenferne Tätigkeiten oder besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen seien seiner Ansicht nach auch eine Lösung, um Betretungsverbote als letztes Mittel zu vermeiden.
Parallel zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat eine in der Karwoche verkündete Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen für Aufsehen gesorgt. Das Gericht hatte einem Seniorenheim Recht gegeben, das einen Wohnbereichsleiter und eine Pflegefachkraft von der Arbeit frei gestellt hatte, weil sie keine Corona-Impfung nachweisen konnten. Dies geschah, obwohl kein behördliches Betätigungsverbot vorlag. Dass Arbeitgeber im Südwesten das Urteil als Ansporn sehen, sich auch von Ungeimpften rasch zu trennen, scheint nicht der Fall zu sein.
Personalengpässe sind dramatisch
„Wir rechnen nicht damit, dass unsere Träger in der Alten- und Eingliederungshilfe Mitarbeitende freistellen. Sie alle kämpfen mit großen Personalengpässen und sind froh über jeden Mitarbeiter der eingesetzt werden kann“, so eine Sprecherin der Caritas der Diözese Rottenburg. Sollte es von Gesundheitämtern Betätigungsverbote geben, so die Sprecherin, sei mit einer „großen Belastung für die Mitarbeitenden zu rechnen“ ebenso mit Einschränkungen bei der Qualität der Versorgung. Ähnlich äußert sich eine Sprecherin der Diakonie: „Freistellungen können wir uns gar nicht leisten, denn alle Mitarbeitenden werden gebraucht.“