Vereinzelt hat es in Einrichtungen im Kreis Kündigungen wegen der Impfpflicht gegeben. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Die Impfpflicht im Gesundheitssektor gilt ab dem 16. März. Das hat auch Auswirkungen auf den Kreis Esslingen. Die Arbeitsagentur vermeldet derweil zahlreiche arbeitssuchende Pflegekräfte. Wie ist die Personalsituation in den Einrichtungen im Kreis Esslingen?

Zum 16. März tritt bundesweit und somit auch im Kreis Esslingen die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Das bedeutet: Beschäftige in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen müssen dem Gesundheitsamt eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen, sonst kommt es im schlimmsten Fall zu einem Beschäftigungsverbot. Droht damit nun der Pflegenotstand in den sowieso meist unterbesetzten Einrichtungen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen?

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