Ein Piks ist ab 16. März künftig Voraussetzung für die Arbeit im Pflegebereich – doch es gibt noch Vorbehalte gegen die Covid-Impfung. Foto: dpa/Patrick Pleul, imago/Markus Ulmer

Die Gesundheitsämter in der Region müssen demnächst die Impfpflicht für Pflegekräfte kontrollieren. Sind sie überhaupt in der Lage, die neue Aufgabe zu bewältigen?

Am Mittwoch, 16. März, tritt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Alle Mitarbeitenden von Unternehmen, die im Pflegebereich tätig sind, müssen bis zu diesem Tag nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft sind. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, am Mittwoch dem für ihren Kreis oder ihre Stadt zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen, von welchen Angestellten noch keine eindeutigen Rückmeldungen vorliegen. Die Gesundheitsämter wiederum müssen dann prüfen, ob tatsächlich Verstöße gegen die Impfpflicht vorliegen und ob und wie sie geahndet werden können.

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