Vom 15. März an gilt in Kliniken und Heimen die Impfpflicht für Mitarbeiter. Womit müssen Impfunwillige jetzt rechnen? Hier sind die wichtigsten juristischen Fakten.
Stuttgart - Der Bund hat ein Gesetz erlassen, wonach vom 15. März 2022 eine Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen gilt, wo sich viele schutzbedürftige Menschen aufhalten, also Krankenhäuser, Altenheime, Arztpraxen, Reha-Kliniken und Behinderteneinrichtungen. Was müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beachten, wenn sie der Impfpflicht nicht nachkommen wollen? Der Rechtsexperte der Gewerkschaft Verdi, Daniel Stach, gibt Auskunft.
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