Ein Hund zu Füßen eines Zeugen kann helfen, dass Täter verurteilt werden. Für Hund und Mensch in der Prozessbegleitung gibt es nun erstmals ein Qualifizierungstraining.
Einer der Schlüsselmomente für die psychosoziale Prozessbegleiterin Franka Holl war, als ein Kind zu ihr sagte: „Richter sind ja auch Menschen.“ Sie arbeitet bei der gemeinnützigen GmbH Prävent Sozial, die schon seit längerem Hunde zur Prozess- und Vernehmungsbegleitung einsetzt, die „Mutmacher“ heißen die vierbeinigen Helfer. Der Satz des Kindes hat ihr viel bedeutet: Denn er kam, als der Richter den Hund begrüßte und mit diesem sprach. Für das Kind eine schwierige Situation, denn es musste als Opfer in einem Fall aussagen, bei dem ihm Gewalt widerfahren war. Da habe es enorm geholfen, als das Kind in dem Mann in schwarzer Robe mehr sah als eine Gestalt, die hoch über ihr sitzt und unnahbar wirkt.
Am Dienstag wird das Justizministerium am Schillerplatz vorübergehend von Hunden in Beschlag genommen. Denn die Vierbeiner und ihre Frauchen haben gemeinsam etwas absolviert, was bislang bundesweit einmalig ist: Ein Qualifizierungsprogramm für Vernehmungsbegleithunde. Die Justizministerin Marion Gentges (CDU) und Vertreterinnen von Prävent Sozial zwei- und vierbeinig – stellten das Projekt vor. Die Tierärztin Alexandra Knipf hat es ausgearbeitet. „Schon in meiner Doktorarbeit vor fast 20 Jahren habe ich mich in Hannover mit Begleithunden für Zeugenvernehmungen befasst“, sagt die Veterinärin. Ihr Ziel in der Ausbildung von Hund und Mensch im Team: „Wir wollen die Hunde optimal auf die Aufgabe vorbereiten“, erläutert sie.
Dazu gehört, dass die Hunde lernen, in allen möglichen Situationen ruhig auf ihrer Decke im Gerichtssaal liegen zu bleiben. Die Decke ist ihr „Arbeitsplatz“. Sie liegen da, schlafen vielleicht sogar ein. Für die Opfer im Zeugenstand sind sie dann ein Ruhepol. Leine halten, ein Griff ins Fell, oder das Tier legt auch mal den Kopf aufs Knie. „Wir bilden die Hunde und die Menschen so aus, dass dem Tierschutz und dem Zeugenschutz Rechnung getragen wird.“
In der Ausbildung gehen die Hunde dann auch zum ersten Mal ins Gerichtsgebäude. Wie reagieren sie auf Richter in Roben? Wie auf renitente Angeklagte, die herumlärmen? All das wird durchgespielt. Denn nur wenn die Hunde ruhig bleiben, sind sie eine Stütze für die Zeuginnen und Zeugen. „Tierschutzgerecht ist es, wenn die Hunde richtig vorbereitet sind. Das war ein Ergebnis meiner Doktorarbeit“, sagt Alexandra Knipf.
Der Einsatzbereich: Die Vernehmungsbegleithunde kommen zum Zug, wenn Kinder, Jugendliche oder besonders schutzbedürftige Erwachsene Aussagen machen müssen, weil ihnen Gewalt oder Missbrauch angetan wurde. Das Tier an der Seite hilft, sich zu öffnen. „Das hilft nicht nur den Betroffenen“, sagt die Ministerin Marion Gentges. Auch die Justiz habe davon große Vorteile: „Die Gerichte bekommen Aussagen, die sie sonst vielleicht nicht gehabt hätten. Das bringt das Verfahren voran – und führt vor allem auch zur Verurteilung der Täter“, betont sie.
Sieben Mensch-Hund-Teams sind aktuell ausgebildet. Und sie werden gebraucht: 2025 haben die Hunde, die über die gemeinnützige GmbH Prävent Sozial vermittelt wurden, 17 Begleitungen gemacht. Seit der Einführung der Begleithunde im Jahr 2020 waren es 74. Die 17 Opfer, die im vergangenen Jahr unterstützt wurden, waren acht Kinder, sechs Jugendliche ab 12 Jahren und drei Erwachsene, von denen zwei eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hatten. Das klingt nicht viel. Man müsse dabei jedoch bedenken, dass sehr viel Zeit in die Vorbereitung fließt: Gerade bei Kindern werde erst ausprobiert, wie sie auf Hunde reagieren, dann lernen sie das potenzielle Begleittier kennen. Dazu gehört auch das Versteckspiel im Park: Die Hunde haben Mantrailing trainiert, Fährtenlesen, und suchen nach den Schützlingen. „Erst nach ein paar Terminen spricht man überhaupt das Thema Gericht an“, sagt Franka Holl.
Das Opfer ist im Zeugenstand dabei nicht nur von Hund und der Bezugsperson des Hundes begleitet, eine Prozessbegleitung kommt ebenfalls mit. „Sonst wäre das Kind ja alleine, wenn der Hund mal raus muss – das geht natürlich nicht“, erläutert Holl. Eine Garantie, dass es klappt, gibt es nicht. Ein Kind offenbarte sich nach ein paar Treffen: „Ich mag keine Tiere mit Fell.“ Zu viel Aufmerksamkeit darf der Zeuge oder die Zeugin dem tierischen Unterstützer auch nicht schenken. „Wenn sie nur noch nach dem Hund schauen und nicht mehr mitbekommen, wenn der Richter was fragt, geht das natürlich auch nicht.“
Die Elfjährige kann als Zeugin über den Missbrauch sprechen – dank Begleithund
Erfolgsgeschichten überwiegen. Die Elfjährige etwa, die dem Team in Erinnerung geblieben ist. Vom Onkel missbraucht, sollte sie aussagen, konnte aber nicht – sie zog sich zurück und verschloss sich. Doch der Kontakt mit dem Hund, vor der Vernehmung langsam aufgebaut, bis er dann bei der Aussage zu Füßen des Kindes lag, half. Die Aussage kam, das Urteil fiel, die Strafe folgte.
Die Menschen am anderen Ende der Leine bringen sich ehrenamtlich ein. Eine von ihnen ist die 31-jährige Sarah Niklasch. Sie ist Mutter eines dreijährigen Kindes und hat eine viereinhalbjährige Hündin. „Ich will der Gesellschaft etwas geben, habe mich gefragt, wo ich helfen kann“, darauf gründet ihr Engagement. Pro Kennenlerntermin rechnet sie etwa drei Stunden ein – und mehr als einer ist pro Fall notwendig. Ihr Kind weiß sie solange bei den Großeltern gut aufgehoben – Teamwork im Ehrenamt und in der Familie.