In der Schweiz frisierte sich ein Mann während der Fahrt und mithilfe des Rückspiegels. Ein teurer Spaß. Foto: imago/Jochen Tack/imago stock&people

In der Schweiz ist der Arm des Gesetzes bei Bußgeldern bekanntlich nicht zimperlich. Das bekam nun auch ein Autofahrer zu spüren, der sich während der Fahrt frisierte.

Lausanne - Ein Autofahrer in der Schweiz muss eine Geldbuße von umgerechnet 280 Euro zahlen, weil er sich während der Fahrt frisierte. Das Bundesgericht in Lausanne wies eine Beschwerde des Mannes ab. Der Autolenker war der Polizei im April 2019 auf einer Autobahn wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Die zivilen Polizisten filmten die Fahrt.

Bei der folgenden Kontrolle gab der Mann an, sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut zu haben. Seiner Argumentation, es handle sich um einen Vorfall mit Bagatellcharakter, folgten die Richter nicht. Im vorliegenden Fall hätten die beiden Phasen des Schlangenlinienfahrens mindestens 33 und 20 Sekunden gedauert - bei einem Tempo von 120.