Wie schnell müssen Rettungswagen und Notärzte im Land am Einsatzort sein? Eine neue Regelung ist jetzt gekippt. Foto: picture alliance/dpa/Uwe Anspach

Wie schnell Rettungsdienst und Notarzt eintreffen, kann über Leben und Tod entscheiden. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Neuregelung vor drei Wochen kassiert – jetzt liefert er die Begründung.

Bis August lautete die Regelung: Die Retter in Baden-Württemberg müssen binnen zehn, höchstens 15 Minuten am Einsatzort sein, und das in 95 Prozent der Fälle. Weil diese Formulierung im Gesetz sehr schwammig ist und angesichts steigender Einsatzzahlen und Personalmangels grundsätzlich mit den 15 Minuten gerechnet wurde, schritt das Innenministerium ein. Seither galten zwölf Minuten.

Allerdings wurde dafür nicht das Rettungsdienstgesetz geändert, sondern die neue Frist nur im Rettungsdienstplan, der die Details regelt, verankert. Einer Gruppe Mannheimer Stadträte und Mediziner ging das zu weit. Sie scheiterte zwar mit einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gegen den gesamten Rettungsdienstplan, die neue Hilfsfrist allerdings erklärten die Richter für unwirksam.

Drei Wochen nach dem Urteil folgt jetzt die ausführliche Begründung. Und die liest sich wenig schmeichelhaft für das zuständige Innenministerium von Thomas Strobl (CDU). „Weil die vom Gesetzgeber unter Hinweis auf notfallmedizinische Gründe vorgegebene 10-Minuten-Frist bei der untergesetzlichen Planung vollständig außer Acht gelassen“ werde, habe man den „bei der Notfallrettung zustehenden Gestaltungsspielraum überschritten“. Es sei nicht ausgeschlossen, dass mit der neuen Hilfsfrist der gebotene Mindeststandard unterschritten werde.

Die Rettungsorganisationen hängen nun in der Luft. Nach dem VGH-Urteil orientieren sie sich zunächst wieder an der alten Regelung: zehn, in Ausnahmefällen 15 Minuten bis zum Eintreffen beim Patienten. Allerdings ist selbst die 15-Minuten-Frist in den vergangenen Jahren in vielen Regionen Baden-Württembergs verfehlt worden, weil die Zahl der Einsätze stetig steigt.

Versäumtes soll nachgeholt werden

Ein Sprecher des Innenministeriums hatte bereits unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts erklärt: „Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen.“ Dann möglicherweise auch zur Zufriedenheit der Richter – aber vermutlich mit weiteren Diskussionen um die richtige Frist. Denn jede Minute weniger hilft den Patienten – bedeutet aber im Zweifel auch Hunderte zusätzliche Fahrzeuge und Mitarbeiter oder gar neue Rettungswachen.