Kraftwerke versorgen über Fernwärmeleitungen Städte mit Energie. Foto: dpa - dpa

Wer mit Fernwärme sein Haus heizt, hat es bequem – Aber auch wenig Spielraum beim Anbieter

Frankfurt/BerlinFernwärme ist eine Möglichkeit, vor allem Mehrfamilienhäuser und einzelne Wohngebiete mit Energie zu versorgen. Die Technologie ist nicht neu. Schon vor über 100 Jahren bekamen Hamburg und Dresden die ersten Netze. Heute ist die Heizart in jeder größeren Stadt im Angebot. Ein Überblick:

Was ist Fernwärme?

„Fernwärme entsteht zu rund 85 Prozent in Kraftwerken gewissermaßen als Zusatzprodukt bei der Stromerzeugung in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung“, erklärt Werner Lutsch, Geschäftsführer des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) in Frankfurt. Das ist zum Beispiel bei der Verbrennung von Brennstoffen wie Kohle, Gas, Öl oder Biomasse der Fall. Aber auch aus Solar- oder Geothermie entsteht Wärme, die in ein Fernwärmesystem eingespeist und an Industrie, Gewerbe und eben auch private Haushalte weitergeleitet wird. Der Vorteil für private Hausbesitzer: Sie bekommen ihre Wärme aus einem Anschluss, brauchen keinen Technikraum mit Heizkessel und anderem technischen Equipment.

Wie umweltfreundlich ist Fernwärme eigentlich?

Fernwärme wird nicht immer in effektiven KWK-Anlagen erzeugt. Wenn sie zum Beispiel aus einfachen Heizwerken stammt, ist sie weniger effizient und umweltfreundlich. „Wie sauber und effektiv Fernwärme am Ende ist, hängt auch immer stark vom Brennstoff ab“, sagt Stefan Materne vom Team Energieberatung beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Und: Eine höhere Effizienz bei der Wärmeerzeugung kann durch erhöhte Verteilungsverluste wieder zunichte gemacht werden.

Kann jeder Fernwärme bekommen?

Dafür muss ein Leitungsnetz vorhanden sein. Je mehr Wohneinheiten in einem Gebiet angeschlossen sind, umso wirtschaftlicher lässt sich das Netz betreiben. „In manchen Gemeinden gibt es sogar einen Anschluss- und Benutzungszwang von Fernwärme“, sagt Materne. „Damit ist der Kunde dauerhaft an den örtlichen Fernwärmeversorger gebunden und kann nicht zu einer anderen Heiztechnik wechseln. Das sollten Hauskäufer beachten und sich über die Fernwärmepreise vorab erkundigen.“

„Fernwärmeversorgungsgebiete werden in der Regel unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt“, erklärt Branchenexperte Lutsch. In Deutschland wird Fernwärme vor allem in größeren und mittleren Städten angeboten, auf dem Land weniger.

Wo liegen die Nachteile für den Verbraucher?

Beim Anschluss- und Benutzungszwang von Fernwärme können dem Verbraucher erst mal hohe Kosten für die Infrastruktur entstehen, und er darf kein anderes Heizsystem einbauen. Außerdem: „Er ist selbst bei anfangs günstigen Vertragskonditionen möglichen Preiserhöhungen wahllos ausgeliefert, auch innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit“, sagt Verbraucherschützer Materne.

Wie teuer ist die Fernwärme?

„Aus Vollkostensicht ist Fernwärme das günstigste und sauberste Heizsystem, das aktuell auf dem Markt ist“, sagt Branchensprecher Lutsch. Der AGFW legt die Vollkosten der verschiedenen Brennstoffheizungen zugrunde. Hier liege die Fernwärme auf dem Niveau der Pellet- und Gasheizung und hinter der ölbasierten Heizung, die zudem hohen Preisschwankungen ausgesetzt ist. „Das Preissystem aus Grund- und Arbeitsleistung sorgt dafür, dass die Preisentwicklung bei der Fernwärme wesentlich gedämpfter ausfällt, als es bei den reinen Brennstoffpreisen zu beobachten ist“, so Lutsch.

Verbraucherschützer Materne sagt hingegen: „Nach dem Heizspiegel 2018 ist Fernwärme im bundesweiten Durchschnitt teurer als Gas oder Öl.“ Aber der Experte schränkt auch ein, dass das ein Durchschnittswert sei. „Fernwärme kann auch günstiger oder viel teurer sein.“ Materne erklärt, dass die Preisgestaltung für Verbraucher wenig transparent ist. Zwar kalkuliere der Großteil der Entsorger fair. „Es gibt aber Ausreißer nach oben, dann wird die Wärmeversorgung für den Kunden sehr teuer.“

„Die Kriterien für die Veränderung der Preise unterliegen sehr engen gesetzlichen Regelungen und sind in der Allgemeinen Versorgungsordnung (AVB FernwärmeV) abgebildet“, erklärt Lutsch. „Sie sind in der Regel mit dem Kunden als Preisanpassungsklauseln vertraglich vereinbart. Über deren rechtmäßige Gestaltung wacht die Rechtsprechung mit strengem Blick.“