Verkaufsoffene Sonntage sollen den pandemiegeplagten Heilbronner Einzelhandel stärken. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Die Heilbronner Einzelhändler und die Gewerkschaft Verdi haben ihren Streit um einen dritten Sonntagsverkauf beigelegt. Der Landtag soll das Problem aber langfristig lösen.

Heilbronn - Im Streit um einen dritten verkaufsoffenen Sonntag in Heilbronn zwischen der Händlervereinigung „Stadtinitiative e.V.“ und der Gewerkschaft Verdi gab es nach längeren Verhandlungen nun einen Kompromiss. Damit ist die zuvor von Verdi angekündigte Aufkündigung der bisherigen Vereinbarung zu zwei Sonntagen und die Ankündigung einer notfalls grundsätzlichen gerichtlichen Klärung ausgesetzt.

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Beide Seiten, Katharina Kaupp für Verdi und Johannes Nölscher für die Stadtinitiative e.V., blieben inhaltlich bei ihren Positionen, zeigten sich dennoch mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden: 2022 bleibt es bei zwei, 2023 wird es ausnahmsweise einen dritten verkaufsoffenen Sonntag geben. Bei Nölschers Vorstoß, unterstützt auch vom Heilbronner OB Harry Mergel, mit einem dritten offenen Sonntag die Pandemieprobleme des Einzelhandel etwas auszugleichen, wird es nicht bleiben. Er strebt eine grundsätzliche und allgemein verbindliche Regelung durch das Land an. Die Problematik gebe es in vielen anderen Städten, es gehe auch um Chancengleichheit. Er hofft auf eine Regelung mit drei Sonntagen plus dem Wegfall des vorgeschriebenen Anlasses. Ob und wie dieser Sachverhalt in Landtag kommen solle, dazu gebe es erste Kontakte.

Einer ist der Heilbronner Nico Weinmann. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion sagt: „Eine Möglichkeit, ausgefallene Umsätze nachzuholen, sehe ich in der Durchführung der zulässigen drei verkaufsoffenen Sonntage.“ Denen sind aber von Rechts wegen enge Grenzen gesetzt. „Eine „rechtssichere“ Lösung wäre nach vorläufiger Einschätzung“, so Weinmann, „eine Verfassungsänderung möglich.“ Damit sei absehbar nicht zu rechnen.

FDP-Abgeordneter Weinmann will Stadtgesellschaft wiederbeleben

Zugleich betont Weinmann „angesichts der existenziellen Situation im Einzelhandel“ ein dringendes öffentliches Interesse, auch an der Wiederbelebung der Stadtgesellschaft, was eine ausnahmsweise anlasslose Zulassung der Verkaufsöffnung ermögliche: „Allerdings vermisse ich im Ministerium wie auch im Parlament den Mut, im Sinne der Einzelhändler und der betroffenen Arbeitsplätze hier gegebenenfalls auch rechtspolitisch Neuland zu betreten.“