Im Fall der Freiburger Gruppenvergewaltigung sind die Urteile jetzt rechtskräftig. Foto: dpa/Patrick Seeger

Der Fall hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Sieben Männer fallen über eine wehrlose junge Frau her, weitere schauen zu. Juristisch ist der Fall jetzt abgeschlossen.

Karlsruhe/Freiburg - Im Fall der Gruppenvergewaltigung im Umfeld eines Freiburger Technoclubs im Oktober 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Einsprüche von fünf Angeklagten zurückgewiesen. Die entsprechenden Urteile des Landgerichts Freiburg seien damit rechtskräftig, teilte der BGH mit.

Die Männer waren wegen der Vergewaltigung einer 18-jährigen Frau zu Haft- und Jugendstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt worden. Die Studentin sei bei der Tat wehrlos gewesen. Sie hatte Ecstasy konsumiert, das ihr einer der Angeklagten verkauft hatte.

Der Haupttäter, der sie aus der Disco gelockt hatte und als Erster über sie hergefallen war, hatte seine Revision bereits vor der Entscheidung des BGH zurückgezogen. Fünf weitere Angeklagten scheiterten jetzt mit ihren Sach- und Verfahrensrügen. Damit sei der Fall abgeschlossen, erklärte ein Sprecher des Freiburger Landgerichts. Zehn Männer waren verurteilt worden, zwei davon wegen unterlassener Hilfeleistung, einer war freigesprochen worden.