In der Stadtkämmerei der Landeshauptstadt stapeln sich die Beschwerdebriefe zur neuen Grundsteuer. Teils extrem hohe Steigerungen scheinen auf falschen Grundlagen zu basieren.
Die Neuberechnung der Grundsteuer führt kurz nach der Versendung der 166 000 Abgabenbescheide durch die Landeshauptstadt zu einer Flut von Nachfragen und Beschwerden. Mehr als 2000 stapeln sich in der Stuttgarter Stadtkämmerei. Die Stadt hat nun nicht nur den Einzug der ersten Vierteljahresrate für den Obolus um einen Monat auf März verschoben. Sie sucht über das Stadtmessungsamt auch einen Sachverständigen für Immobilienbewertungen. Er soll Gutachten erstellen, zumindest bis zum 31. Juli 2026.
Kretschmann: Erfahrungen sammeln
Viele Stuttgarter werden durch die Neuberechnung, bei der in Baden-Württemberg für die Grundsteuer zuvorderst der Bodenrichtwert maßgebend ist, künftig weniger Grundsteuer zahlen. Bei einem Reihenhaus oder einem Haus auf kleinem Grundstück können statt 500 nun nur noch 300 Euro fällig werden. Profitieren können auch Mieter, oft haben sie vom Vermieter oder Hausverwalter aber noch keine Nachricht erhalten.
Wer künftig mehr zahle, habe „von Ausreißern abgesehen bisher zu wenig bezahlt, was natürlich niemand gerne hört“, so bewertete Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) Ende Januar die Auswirkungen der Neuberechnung. An der Systematik wolle die Landesregierung nicht rühren, man müsse erst Erfahrungen sammeln.
Prozentual vierstelliger Aufschlag richtig?
Bisher zu wenig bezahlt? Das kann schon sein, doch mancher Eigentümer fragt sich inzwischen, ob er nicht künftig deutlich zu viel bezahlt. Oder was angesichts der neuen Grundsteuer von seiner schmalen Rente bleibt. Ein Teil der Eigentümer hat Kurzgutachten (für rund 400 Euro) beantragt. Einige Extremfälle hätten sich wohl vermeiden lassen, wenn in der Steuerverwaltung bei prozentual vierstelligen Steigerungen die Alarmglocke geschrillt hätte. Dazu ein paar Beispiele.
Anwalt: Neuer Wert käme Enteignung gleich
Für sein rund 790 Quadratmeter großes Grundstück an der Relenbergstraße in Stuttgart-Nord soll ein Eigentümer im Jahr 5199 Euro Grundsteuer bezahlen – bisher waren es 120,01 Euro. „Im Kaufvertrag von 2014 war das Grundstück 10 000 Euro wert, ein Schrebergarten“, sagt Roland Kugler, der Anwalt des Betroffenen. Die Erhöhung „käme einer Enteignung gleich. Dann wäre das Grundstück auch praktisch unverkäuflich.“
Sein Mandant habe dem städtischen Gutachterausschuss den Auftrag zur Wertermittlung erteilt. Erreicht die Abweichung mindestens 30 Prozent, kann beim Finanzamt ein Antrag auf den niedrigeren Wert gestellt werden. Die in diesem Fall 4233 Prozent Aufschlag dürften kaum haltbar sein, denn im Bebauungsplan ist für dieses Grundstück kein Baufenster eingezeichnet. Mehr als eine Gartenhütte steht auch nicht auf dem Grundstück. „Es wäre schön, wenn die Stadt mit der Korrektur die Kosten des Gutachtens übernimmt“, so Kugler.
„Fehler vom Amt oder Pfusch“
Ähnlich gelagert ist ein Fall Im Eulenrain im Stuttgarter Süden. Für die rund 500 Quadratmeter lautete der Steuerbescheid auf künftig 2811,74 Euro – statt bisher 82,84 Euro. „Ein Fehler vom Amt, man könnte auch von handwerklichem Pfusch sprechen“, so der Eigentümer. Es handele sich um einen Garten, der wegen der Frischluftschneise nicht überbaut werden dürfe. Im Bebauungsplan von 1960 steht „Gartenland“. Beim Bodenrichtwert komme man dann statt aut 2630 Euro nur auf 260 Euro pro Quadratmeter. Er habe auf den Rat der Finanzverwaltung hin den Gutachterausschuss mit der Neubewertung beauftragt, so der Eigentümer, der warnt: „Wer nicht bis Juni Einspruch erhebt, müsste die höhere Summe für 2025 sogar zahlen!“ Über die Belastungsverschiebungen, die bei der neuen Grundsteuer zwischen Wohnungs- und Gewerbegrundstücken eintritt, wundert sich ein Eigentümer in Weilimdorf. Für sein Haus zahle er 175 Prozent mehr, für die Wohnung im Stuttgarter Westen 135 Prozent. Für die rund 5000 Quadratmeter bebauter Gewerbefläche in Weilimdorf erhalte er dagegen einen Abschlag von 70 Prozent. Statt rund 8800 Euro sind noch rund 2800 Euro Grundsteuer fällig. Er fragt sich, ob die Richtung stimmt: „Es tut sicher unserer Wirtschaft gut, Kosten zu reduzieren, aber im Wohnbereich dürfte die Steuer deutlich mehr Gewicht haben.“
Gewerbetreibender spart 6000 Euro im Jahr
Viel Platz, aber kein Baufenster
Auch in Vaihingen beim Freibad steigt die Grundsteuer erheblich. Die Wohnlage ist top, die Häuser entlang der Straße sind aber im Vergleich zum Grundstück klein. Der Bebauungsplan von 1937 lässt hier auch nicht viel zu. Im Beispielfall (rund 1000 Quadratmeter, rund 130 sind bebaut) steigt die Steuer pro Jahr von 470 auf 2800 Euro. „Ich kann hier kein weiteres Haus bauen, weil der Plan das nicht zulässt, dabei könnte man das Grundstück vielleicht teilen“, sagt ein Eigentümer. Ein Kurzgutachten hilft ihm nicht, ein Nachbar sei dergestalt tätig geworden, man habe 15 Prozent Reduzierung ermittelt. Damit ändert sich nichts, denn der Wert liegt deutlich unter der 30-Prozent-Differenz.
„Fühlen uns von Kretschmann verhöhnt“
Ähnlich geht es Eigentümern in Möhringen, Degerloch und auch Rohr, die Mieter mit im Haus haben. In der Fleischhauerstraße in Möhringen waren bisher im Beispielfall 391,51 Euro fällig, nun sind es 1878,24 Euro Grundsteuer im Jahr. Der Mieter wird hier 41,30 Euro mehr pro Monat an Nebenkosten zahlen müssen. „Wir fühlen uns von Herrn Kretschmann verhöhnt, vor allem, wenn man erfährt, dass das Gewerbe entlastet wird“, so der Eigentümer.
In Degerloch gilt entlang der Felix-Dahn-Straße die alte Baustaffel 8. Rund 20 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden. Auch dort trifft es Eigentümer und Mieter: die Grundsteuer steigt von 1581 auf 3744 Euro. Für eine Wohnung mit 100 Quadratmeter werden im Monat 72 Euro zusätzlich fällig. Die Kostenentwicklung sei „völlig absurd“, so die Eigentümerin. Nachverdichten dürfe man trotz des großen Grundstücks ja nicht. Auch in Stuttgart-Rohr an der Thingstraße kann ein Haus aus den 1930er-Jahren mit rund 160 Quadratmeter Wohnfläche nicht erweitert werden. Die zwei Parteien im Haus zahlen, weil der Garten groß ist, statt 265 nun 2200 Euro Grundsteuer im Jahr. „Wir haben erneut Einspruch gegen den Bescheid eingelegt“, sagt der Besitzer. Auch der liegt in der Stadtkämmerei.