Ein Abgleich der Grundsteuer-Hebesätze mit den Empfehlungen des Finanzministeriums zeigt, dass die Reform in vielen Gemeinden nicht aufkommensneutral gestaltet wurde. Ist das ein Wortbruch der Politik oder unausweichlich?
48 von 179 Gemeinden in der Region Stuttgart liegen beim Hebesatz der Grundsteuer B über der vom Finanzministerium empfohlenen Obergrenze. Das ergibt eine Recherche unserer Zeitung, für die wir die neuen Hebesätze mit dem im sogenannten Transparenzregister festgelegten Korridor abgeglichen haben. Das legt den Verdacht nahe, dass ein starkes Viertel der Kommunen in der Region die Grundsteuerreform anders als vom Gesetzgeber gewünscht nicht aufkommensneutral umsetzt, sondern insgesamt mehr Grundsteuer von ihren Bürgern einzieht.
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