Ab diesem Jahr haben alle Erstklässler Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Wie hoch werden die Gebühren ausfallen, gibt es Alternativen und was Eltern sonst noch wissen müssen.
Das neue Jahr 2026 bringt für die Grundschulen im Land eine ziemlich revolutionäre Veränderung mit sich. Denn alle etwa 115 000 baden-württembergischen Erstklässler haben vom Schulstart nach den Sommerferien an, an jedem Werktag in 48 von 52 Wochen jährlich einen Anspruch auf bis zu acht Stunden Ganztagsbetreuung in ihrer gesamten Grundschulzeit. Der Rechtsanspruch wird in den nächsten vier Jahren Zug um Zug von den Erstklässlern auf alle Grundschüler bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.
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