Die Waagschalen der Justitia – nicht nur in Corona-Zeiten muss geprüft werden, welches Grundrecht in welchem Fall stärker wiegt. Foto: dpa

Die Debatte über die richtige Balance von Gesundheitsschutz und anderen Grundrechten ist richtig und wichtig – das Herbeireden eines rechtsstaatlichen Notstands aber entbehrt jeder Realität, meint unser Berliner Korrespondent Christopher Ziedler.

Berlin - Nun also wird der vierte Grundgesetzartikel wieder in Kraft gesetzt. „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“, steht da – und nach dem Beschluss der jüngsten Ministerpräsidentenrunde dürfen nach anderthalb Monaten Pause wieder Gottesdienste abgehalten werden. Für Christen, Juden und Muslime ist das eine gute Nachricht.