Auch in Stuttgart fehlen noch zahlreiche Grundsteuererklärungen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Noch immer hadern viele Eigentümer mit der Grundsteuerklärung. Ihr Interessenverband fordert von der Landesregierung ein Entgegenkommen in mehreren Punkten.

Der Interessenverband Haus und Grund Stuttgart warnt die Landesregierung vor einer Flut von Einsprüchen gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide. Er fordert die Landesregierung dazu auf, die Bescheide nur vorläufig zu erlassen, bis verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Landesgrundsteuergesetz ausgeräumt seien.

Um ihre Rechte zu wahren, müssten Eigentümer gegen den neuen Wertebescheid Einspruch einlegen, ein Einspruch gegen die von den Kommunen voraussichtlich 2024 versendeten Grundsteuerbescheid käme zu spät. Massenhaft Einsprüche könnten nicht Ziel einer Finanzverwaltung sein, die „sowieso schon massiv überlastet ist“, so der Stuttgarter Haus- und Grund-Geschäftsführer Ulrich Wecker. Seine Organisation stellt kostenlose Muster für die Einsprüche auf der Homepage zur Verfügung.

Kretschmann soll Söders Beispiel folgen

Wecker appelliert an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), dem Beispiel seines bayerischen Kollegen Markus Söder (CSU) zu folgen und die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung nochmals bis zum 30. April zu verlängern. Das Land selbst habe nicht alle seien Erklärungen bis zum Fristablauf am 31. Januar abgegeben. „Es kann nicht sein, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird“, so Wecker, es solle „allen Steuerbürgern mehr Zeit eingeräumt werden“. Im Land fehlen bisher 1,8 Millionen Erklärungen, die Rücklaufquote lag zum Stichtag bei 68 Prozent.

Vollgutachten sehr teuer

Nach wie vor haben nach Weckers Erfahrung vor allem ältere Eigentümer große Probleme mit der Grundsteuererklärung, die digital über das Portal Elster abgegeben werden soll. Ein weiteres Problem seien auch die Anforderungen an Gutachten, mit denen Eigentümer neue Einstufungen überprüfen lassen können. Gefordert werden laut Wecker Vollgutachten, die 3000 bis 4000 Euro kosten. Der dafür zeitliche hohe Aufwand blockiere die Gutachterausschüsse. Günstigere Kurzgutachten wären möglich, werden aber von den Finanzbehörden nicht akzeptiert. Die Landesregierung müsse eine bürgerfreundliche Lösung zulassen und umgehend ein vereinfachtes, rein auf den bodenwertbezogenes Gutachten ermöglichen, fordert der Eigentümerverein.