Durch Kriege und Konflikte gehen oftmals Pässe und Ausweise verloren. Wegen des fehlenden Identitätsnachweises gelten viele Menschen als „staatenlos“. Foto: imago/ZUMA Wire/Manash Das

XXX: ein Kürzel, das für Personen steht, die weder die deutsche noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen und somit staatenlos sind. Das Recht auf freies Reisen, Sozialleistungen und ein Bankkonto wird ihnen verwehrt.

Einen Pass zu besitzen, wird in der Regel als selbstverständlich erachtet. Dabei gibt es weltweit bis zu zehn Millionen Staatenlose ohne einen Identitätsnachweis. Das geht aus Zahlen der UNO-Flüchtlingshilfe hervor, dem deutschen Partner des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees).

In Deutschland waren es Ende 2021 etwa 4,3 Millionen an der Zahl – eine hohe Dunkelziffer ausgenommen. Ein kleines Dokument, das weitreichende Folgen mit sich zieht, wenn man es nicht besitzt: Staatenlose genießen nicht die gleichen Rechte wie Staatsbürger und können daher nicht von dessen Schutz profitieren.

Kein Angehöriger des Staates

Im Jahr 1954 wurde im „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen“ durch die Vereinten Nationen festgehalten, dass ein Staatenloser eine Person bezeichnet, „die kein Staat auf Grund seiner Gesetzgebung als seinen Angehörigen betrachtet.“ Dies wurde im Jahr 2008 völkerrechtlich für verbindlich erklärt. Somit ist gesetzlich gesehen ein Staatenloser kein Angehöriger eines Staates und besitzt daher keinen Pass oder Ausweis. Er besitzt stattdessen Ersatzdokumente, welche so ähnlich aussehen. In diesen wird an der Stelle der Staatsangehörigkeit die Identifikation „XXA“ oder „XXX“ angegeben. Das Kürzel „XXA“ steht dabei für die offiziell anerkannte Staatenlosigkeit, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel zur Folge hat. „XXX“ hingegen steht für eine faktische Staatenlosigkeit, was bedeutet, dass die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und somit befristet.

Damit sind Staatenlose in beiden Formen von vielen Rechten ausgeschlossen. Beispiele sind fehlender Anspruch auf Sozialleistungen, Reisen nur mit Visa und der häufige Ausschluss vom Arbeitsmarkt. Im Alltag äußert sich der Status beispielsweise auch bei der Bank: faktisch Staatenlose können oftmals kein Bankkonto eröffnen, nach Angaben der UNO-Flüchtlingshilfe.

Gründe für Staatenlosigkeit

Die Ursachen für fehlende Staatsbürgerschaften sind vielseitig. Unter anderem die Registrierung Neugeborener, die in vielen Ländern nicht automatisiert erfolgt, etwaige Entziehungen von Staatsbürgerschaften oder Verluste der Staatsbürgerschaft durch Heirat oder Scheidung. Auch bei Auflösung eines Staates, wie beispielsweise im Fall von Jugoslawien, verlieren die Pässe ihre Gültigkeit. Ein häufiger Grund ist aber Krieg und Flucht aus den Ursprungsländern. Durch die Folgen der Unruhen gehen Dokumente häufig verloren, wodurch der Identitätsnachweis in Ländern wie Deutschland nahezu unmöglich ist – so kommt es zur Beherbergung eines Staatenlosen.

Dies hat auch Auswirkungen auf Kinder, die in Deutschland geboren sind und staatenlose Eltern haben. In Deutschland gilt im Staatsangehörigkeitsrecht das sogenannte „Abstammungsprinzip“. Dieses besagt, dass ein in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft innehat oder mindestens acht Jahre mit unbefristetem Aufenthaltstitel in Deutschland lebt.

Im Umkehrschluss heißt dies, dass der Status der Staatenlosigkeit auf die Kinder „vererbt“ wird, selbst wenn diese in Deutschland geboren sind. Die offiziell anerkannte Staatenlosigkeit bietet daher den Vorteil, dass eine Einbürgerung bereits nach sechs Jahren möglich ist, wohingegen faktisch Staatenlose mit dem befristeten Aufenthaltsrecht erst als offiziell staatenlos anerkannt werden müssen, um das Recht auf eine Einbürgerung zu erhalten.