Die Kontrollen an der Grenze zu Tschechien und Tirol werden verlängert. (Archivbild) Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Die stationären Kontrollen an der Grenze zu Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol werden um zwei Wochen verlängert. Im Februar hatte Deutschland Tschechien, die Slowakei und Teile Tirols zu Virusvariantengebieten erklärt.

Berlin - Deutschland verlängert seine stationären Kontrollen an der Grenze zu Tschechien sowie zum österreichischen Bundesland Tirol um weitere zwei Wochen. Das teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch mit. Innenminister Horst Seehofer (CSU) sagte dem „Münchner Merkur“: „Wir haben die Hoffnung, dass wir die Kontrollen zu Österreich etwas früher beenden können, vielleicht sogar noch im Laufe des März.“ Dazu werde man die Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Eindämmung des mutierten Virus in Tirol genau beobachten. Am Donnerstag trifft Seehofer den österreichischen Kanzler Sebastian Kurz in Berlin.

Das Kabinett habe am Mittwoch besprochen, „wie wir jetzt mit den vielen, vielen Urlaubern umgehen“, sagte Seehofer später vor der Presse in Berlin. Der zu erwartende Reiseverkehr über Ostern sei eine große Herausforderung. Die Bundesregierung hatte am Dienstag dazu aufgerufen, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. „Urlaub im eigenen Land verbieten, aber nach Mallorca freigeben und dann den Bürgern sagen, dass sie trotzdem nicht hinfliegen sollen – das ist rational nicht nachvollziehbar“, kritisierte der AfD-Fraktionschef Alexander Gauland.

Deutschland hatte Tschechien, die Slowakei und weite Teile Tirols Mitte Februar zu sogenannten Virusvariantengebieten erklärt. Von dort sowie aus anderen Gebieten, in denen ansteckendere und ersten Studien zufolge häufiger schwere Verläufe verursachende Varianten des Coronavirus stark verbreitet sind, dürfen aktuell nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.