Der Konflikt um eine Streikteilnahme von vier Betriebsratsmitgliedern in einem Göppinger Busunternehmen gefährdet den landesweiten Tarifabschluss. Doch kommt es gerade noch rechtzeitig zu einer Lösung.
Göppingen - Der ohnehin schon langwierige und konfrontative Tarifstreit im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg hatte ein brisantes Nachspiel mit landesweiter Wirkung: Der Geschäftsführer des Göppinger Busunternehmens OVG, Eberhard Geiger, drohte vier Beschäftigten – und zugleich Betriebsratsmitgliedern – mit Kündigung. Sie hätten während einer Streikmaßnahme mit einer Blockade verhindert, dass zwei Mitarbeiter mit einem Bus ordnungsgemäß ihren Dienst verrichten konnten, wie er unserer Zeitung schildert.
Einen Bus mit dienstbereiten Fahrern blockiert
„Streikmaßnahmen in Ehren, aber da gibt es auch Regeln, die man einhalten muss“, betont der Geschäftsführer. Wer blockiere, müsse mindestens zehn Minuten mit den Streikbrechern reden, ob sie bereit seien, mit zu streiken. Und wenn diese nicht zu überzeugen seien, müsse man sie fahren lassen. „Das ist nicht erfolgt.“ Erst nachdem die Polizei gekommen sei, hätten die vier die Blockade aufgehoben. Darin sieht er eine „strafrechtliche Angelegenheit“, weshalb er den vier Angestellten gekündigt hat.
Verdi-Bezirksgeschäftsführer Benjamin Stein wertet dies auch als generellen Abschreckungsversuch – immerhin hatten sich nach seinen Angaben fast alle der circa 130 Beschäftigten am Streik beteiligt. „Der moralische Stress macht etwas mit den Leuten.“
Bei einer Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist allerdings kein normales Verfahren möglich – vielmehr muss sich das Unternehmen die fehlende Zustimmung des Betriebsrats vom Gericht ersetzen lassen. Diese Güteverhandlung stand am Donnerstagmittag am Göppinger Arbeitsgericht an.
Helle Aufregung im Gewerkschaftslager
Aus Solidarität versammelten sich dort etwa 40 Leute. Denn im Gewerkschaftslager hatte Geiger helle Aufregung erzeugt – mit der Folge, dass Verdi hinter den Kulissen Druck machte und damit drohte, den am 23. November vereinbarten Tarifvertrag nicht zu unterzeichnen. Die Unterschrift stand noch aus, weil erst am Montag die Urabstimmung zu Ende ging, bei der mehr als 50 Prozent der Verdi-Mitglieder in den Streikbetrieben für den Abschluss votierten.
Daraufhin läuteten auch beim Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) die Alarmglocken, sodass sich dieser am Mittwoch der Gewerkschaftsforderung beugte, eine Maßregelungsklausel zu unterzeichnen. Solche Klauseln werden oft abgeschlossen, um die arbeitsrechtliche Verfolgung jeglicher Arbeitskampfaktivitäten von vorneherein zu unterbinden. Kündigungen wegen einer Streikteilnahme lassen sich dann kaum noch vor Gericht durchsetzen – zumal das Streikrecht auch noch durch das Grundgesetz geschützt ist.
Anträge kurz vor dem Gerichtstermin zurückgezogen
Geiger war bis vor zwei Jahren Verhandlungsführer des WBO. Nun wollte er den Tarifabschluss nicht in Gefahr bringen und zog kurz vor der Verhandlung die Anträge auf Ersetzungsmaßnahmen zurück – der Termin am Arbeitsgericht war damit hinfällig. „Es gibt einen Schlussstrich darunter“, sagt er. „Ich würde sagen: Friede – und jetzt hocken wir uns im Betrieb zusammen, um über Deeskalation und gute Prozesse in der Zusammenarbeit für die Zukunft zu reden.“
Und Verdi-Landeschef Martin Gross bilanziert: „Das ist ein guter Tag für die Demokratie und das Streikrecht in diesem Land – wir sind total froh, dass die Kündigungsanträge zurückgenommen worden sind.“ Tariffrieden bedeute: „Wenn man einen Tarifvertrag miteinander geschlossen hat, dann ist die Tarifrunde zu Ende – für Arbeitgeber, die so nachsetzen und meinen, man könne Beschäftigte in der Existenz bedrohen, habe ich kein Verständnis“, sagt er unserer Zeitung.
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