Roland Klenk fürchtet für viele Spielhallen das Aus, wenn die Glücksspielregeln des Landes umgesetzt werden. Deshalb hat der OB von Leinfelden-Echterdingen zusammen mit Amtskollegen einen Brief an den Ministerpräsidenten geschrieben.
Leinfelden-Echterdingen - Es sind zahlreiche Einrichtungen von einer Schließung bedroht. Die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages sieht einige Neuregelungen vor, die den Betrieb von vielen derzeit bestehenden Spielhallen in Zukunft unmöglich machen würde. Baden-Württemberg ist derzeit mit der Erneuerung seines Landesglücksspielgesetzes beschäftigt, um es dem neuen Glücksspielstaatsvertrag anzupassen.
Der neue Koalitionsvertrag sieht diesbezüglich vor, ein 500-Meter-Abstandsgebot umzusetzen und Mehrfachkonzessionen für mehrere Spielhallen unter einem Dach nicht mehr zu erlauben. Der Glücksspielstaatsvertrag hätte dank einer Öffnungsklausel auch die Möglichkeit geboten, den Kommunen einen Spielraum zu lassen. Davon möchte das Land aber keinen Gebrauch machen.
OB Klenk schreibt mit anderen an Kretschmann
Zusammen mit dem Oberbürgermeister Johannes Fridrich aus Nürtingen, dem Leonberger Oberbürgermeister Martin Cohn und dem Bürgermeister Armin Elbl aus Wernau hat sich der Leinfelden-Echterdinger Oberbürgermeister Roland Klenk in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) gewandt. Die Rathauschefs sind ebenso wie der Städtetag, der Gemeindetag und der Landkreistag von Baden-Württemberg dafür, den Kommunen mehr Spielraum zu lassen. Konkret könnten die Kommunen beispielsweise je nach städtebaulichen Bedingungen vor Ort mehr oder weniger Mindestabstand der Spielhallen zueinander festlegen.
In Leinfelden-Echterdingen wären gleich mehrere Spielhallen von einer Schließung bedroht, würde die 500-Meter-Abstandsregel Gesetz werden und es keine Mehrfachkonzessionen mehr geben. Der Oberbürgermeister Klenk befürchtet, dass das Glücksspiel erneut in Hinterzimmer abwandert, wo es überhaupt keine Kontrollmöglichkeiten mehr gebe. Diesen Zustand habe es in der Vergangenheit bereits einmal gegeben. „Man hat den illegalen Zustand damals legal gemacht, um ihn beobachten zu können. Und das hat funktioniert“, sagt Klenk. Polizeirechtlich habe es in den vergangenen Jahren wenig im Zusammenhang mit den Spielhallen zu beanstanden gegeben.
Gründe, die Spielhallen zu erhalten
Dass das Spielen ein gewisses Suchtpotenzial hat, bestreitet Klenk nicht. Er wolle nicht der Spielsucht Vorschub leisten, hebt er hervor. Doch dem Problem der Spielsucht, mit welchem im Koalitionsvertrag die harte Linie bei der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags begründet wird, werde mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ohnehin nicht begegnet, so der Oberbürgermeister. Denn der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht auch vor, Online-Casinos in Deutschland legal zu betreiben und als Staat daran mitzuverdienen. Während es in einer Spielhalle noch eine Aufsicht oder zumindest Schließzeiten gibt, kann online rund um die Uhr gezockt werden. „Das passt nicht zusammen“, findet Klenk.
Aus Sicht vieler Rathäuser gibt es allerdings noch einen weiteren Grund, die Spielhallen zu erhalten. Eine Kommune verdient an den Spielhallen auf ihrer Gemarkung nämlich ebenfalls mit. Zwischen 200 000 und 400 000 Euro spüle eine Spielhalle pro Jahr durch Steuern und Gebühren in die Stadtkasse, schätzt der Oberbürgermeister Klenk. An den Online-Casinos verdienen die Kommunen dagegen nur mit, wenn die deutschlandweit agierenden Internetseitenbetreiber zufällig in der eigenen Stadt gemeldet sind.
Ob das neue baden-württembergische Glücksspielgesetz dank der Forderungen vieler kommunaler Vertreter doch noch einen Handlungsspielraum für Städte und Gemeinden zulässt, scheint derzeit ungewiss. „Ich bin skeptisch“, sagt Klenk.