Im Prozess gegen den 29-jährigen Ehemann plädiert die Anklage auf eine Verurteilung wegen Totschlags, die Verteidigung auf Freispruch. Die Forderungen könnten kaum weiter auseinanderliegen.
Nach mehr als fünf Monaten Verhandlung hat die Staatsanwältin im Prozess um die tote Feuerwehrfrau aus Marbach vor dem Landgericht Heilbronn in ihrem Plädoyer 15 Jahre Haft für den angeklagten Ehemann wegen Totschlags, besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes in 35 Fällen gefordert. Der Nebenklagevertreterplädierte sogar auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes, die Verteidigung forderte Freispruch für den 29-Jährigen.
„Trotz einer umfangreichen Beweisaufnahme müssen einige Fragen zum Vortatgeschehen und zum Tatablauf im Detail offen bleiben. Dass Lena E. Opfer eines Verbrechens wurde und der Ehemann der Täter ist, steht jedoch außer Zweifel“, sagt die Anklagevertreterin. Nach ihrer Ansicht war die Trennungsabsicht der Ehefrau der Auslöser für die Tat. Der 29-Jährige habe diese gegen 4 Uhr in der Nacht vom 7. August vergangenen Jahres „durch einen Angriff gegen den Hals“ erstickt und dann in den Keller des Hauses im Eisenachweg in Marbach gebracht, um durch ein großes Feuer seine Spuren zu vernichten.
Die rechtsmedizinische Untersuchung habe ergeben, dass die Frau beim Ausbruch des Brandes nicht mehr gelebt habe. „Man müsste einen aberwitzigen Geschehensablauf konstruieren, um das Gesamtbild anders zu erklären“, meinte die Staatsanwältin. Bei einem Sturz hätten noch weitere Merkmale zu finden sein müssen. „Lena E. starb durch eine fremde Hand“, betonte sie.
Ist der Angeklagte wirklich der Täter?
Dass der Angeklagte der Täter sei, ergebe sich aus diversen Zeugenaussagen: Nachbarn hätten einen Hilferuf sowie Schleifgeräusche und hastiges Schnaufen gehört. Ein Zeuge habe berichtet, dass er beim Angeklagten geklingelt habe und dieser abgekämpft ausgesehen habe wie nach einem Marathonlauf. Auf Handschuhen, die bei dem 29-Jährigen gefunden wurden, seien DNA-Spuren von ihm und Speichelspuren der Frau gefunden worden. „Dies passt zum Gutachten der Rechtsmedizinerin, dass eine Hand mit Handschuh auf Mund und Nase gepresst worden sein könnte“, erklärte die Staatsanwältin.
Die Annahme eines Suizides oder eines Unglücks seien sinnwidrig, es habe keine Anzeichen für eine Gefährdung gegeben. Auch der Feuerlöscher, den offenbar der Angeklagte neben der Leiche platziert habe, ergebe keinen Sinn. Auf einen Dritttäter gebe es keinerlei Hinweise. „Kein anderes Szenario lässt sich mit allen Beweisen vereinbaren, als dass der Angeklagte der Täter ist.“
Was war das Motiv des Täters?
Der 29-Jährige sei verzweifelt gewesen. Bei einer Trennung würde er seine Tochter nicht mehr sehen, er habe Motiv und Gelegenheit gehabt. Als Feuerwehrmann sei ihm klar gewesen, dass den 35 Hausbewohnern durch die Rauchentwicklung im Treppenhaus der Fluchtweg abgeschnitten werden könne, er habe ihren Tod in Kauf genommen und sei deshalb auch wegen versuchten 35-fachen Mordes schuldig. Gegen ihn spreche, dass er seiner Tochter die Mutter genommen habe, absoluten Tötungswillen gehabt habe und der hohe Schaden von 150 000 Euro.
Der Nebenklagevertreter erklärte, der Angeklagte habe mit absolutem Vernichtungswillen gehandelt. „Sie wollten mit der Tötung ihre Ehre wiederherstellen. Kämen Sie aus einem anderen Kulturkreis, müssten Sie sich wegen eines Femizids verantworten“, sagte er. Er forderte lebenslänglich wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen beziehungsweise Totschlags in besonders schwerem Fall.
Wann fällt das Urteil?
Die Verteidigerin begründete einen Freispruch damit, dass zu viele Mutmaßungen und Spekulationen im Spiel seien. Weder sei eine klare Todesursache noch ein klarer Geschehensablauf beweisbar. Es gebe keine Kampfspuren in der Wohnung. „Es kann sein, dass sie bei einem Löschversuch zu Tode kam“, meinte Schweizer. Dass eine Trennung bevorstand, habe niemand sicher bezeugen können.
Das Urteil wird am 19. Juli verkündet.