Doppelzimmer soll es in Altenheimen nicht mehr geben. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Krankenhäuser schließen, Altenheime müssen vorhandene Plätze stilllegen. Im Bereich der Gesundheits- und Pflegepolitik liegt vieles im Argen.

Zugegeben, es ist der Bund, der in der Gesundheitspolitik das ganz große Rad dreht. Aber wenn es darum geht, die Regeln in die Praxis umzusetzen, dann haben die Länder ein gutes Stück weit mitzusprechen. Das gilt auch für die Pflege und die in diesem Zusammenhang nicht ganz irrelevante Landesheimbauverordnung. Der Name sagt es: Das ist Ländersache.

Es war zu einer Zeit, als Monika Stolz (CDU) das Sozialministerium leitete, als die Verordnung 2011 das Licht der Welt erblickte. Gut gedacht, mäßig gemacht. Bauliche Standards sollten unter anderem sicherstellen, dass Menschen im Heim nicht unfreiwillig mit anderen zusammen in ein Zimmer gepackt werden. Einzelzimmerpflicht heißt das Zauberwort für mehr Wohnqualität. Die Zeiten ändern sich, die Verordnung bleibt.

Mehr als ein Dutzend Pflegeplätze geht verloren

Nicole Nusillard-Mitschele betreibt die Seniorenresidenz Schönblick in Calw. Die Doppelzimmer mit 38 Quadratmetern seien immer gefragt gewesen, sagt die Heimleiterin, anbieten dürfe sie die aber nicht mehr. Der teilweise denkmalgeschützte Altbau lasse einen Umbau nicht zu, zumindest nicht zu halbwegs vertretbaren Kosten. Also mussten nun 17 Pflegeheimplätze ersatzlos gestrichen werden. „Lasst doch die Leute selbst bestimmen, ob sie das wollen oder nicht“, sagt Nusillard-Mitschele.

Manch eine Notfallpraxis gibt es schon nicht mehr. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Das Altenheim in Calw ist dabei beileibe kein Einzelfall. Es sind vor allem kleinere, privat betriebene Einrichtungen, die den Umbau nicht stemmen können. Der sei auch gar nicht sinnvoll, sagt Nusillard-Mitschele. Denn die Zusammensetzung der Bewohner habe sich in den letzten Jahren massiv geändert. Immer später komme der Bewohner in die stationäre Pflege, sei dann auch immer hilfsbedürftiger – und oft dement. „Dementen Menschen droht die Vereinsamung, da ist ein Zimmerpartner sogar gut für das Wohlbefinden“, sagt die Heimbetreiberin.

Immerhin: Die Politik verspricht Hilfe. Bei einer Podiumsdiskussion in Fellbach äußerten Fachpolitiker dieser Tage parteiübergreifend den Wunsch nach Änderung. Tim Bückner (CDU) ebenso wie Jochen Haußmann (FDP). An diesem Thema werde eine mögliche Koalition nicht scheitern, verspricht Florian Wahl (SPD), und auch der Grünen-Vertreter Norbert Knopf räumt Handlungsbedarf ein. Ganz so einig sind sich die Parteien aber nicht in allen Fragen der Pflege und des Gesundheitswesens.

Strukturfragen sind entscheidend

Wenn es um Strukturfragen geht, dann ist die Differenz zwischen den Parteien groß – wenn auch mit zum Teil überraschenden Übereinstimmungen (siehe Zusatzstück). Und Strukturfragen sind Fragen, die ganz massiv in die Lebenswirklichkeit der Menschen eingreifen. Baden-Württemberg hatte vor etwa einem Jahrzehnt rund 285 Krankenhäuser, heute sind es rund drei Dutzend weniger. Das ist vor allem auf dem Land ein Problem. Die Wege werden weit und weiter, für Patienten im Notfall – und für deren Angehörige. Im Zusammenspiel mit einem öffentlichen Personenverkehr, der mehr Lücken als Linien bietet, fällt manch ein Besuch schlicht aus.

Gericht lehnt Klagen ab

Dazu kommt die Schließung von Notfallpraxen. 18 Standorte sollen im Südwesten geschlossen werden, acht haben dieses Schicksal bereits ereilt. Die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) nennt den Ärztemangel als Grund. Das Thema erregt die Gemüter vor Ort und lässt Lokalpolitiker aller Couleur regelmäßig aktiv werden. Zahlreiche Kommunen prüfen, ob sie gerichtlich gegen die Schließungen vorgehen können, oder haben das schon getan. Mit mäßiger Aussicht auf Erfolg. Das Sozialgericht Stuttgart hat die ersten drei Klagen von Bad Saulgau (Landkreis Sigmaringen), Neuenbürg (Enzkreis) und Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) im Eilverfahren als unbegründet abgewiesen. Dem Gericht zufolge gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie die KVBW den Notdienst zu organisieren hat.

Mangels Ärzten gewinnt die Technik an Bedeutung. Baden-Württemberg hat den gesetzlich Krankenversicherten mit docdirekt als erstes Bundesland ein telemedizinisches Angebot zur Verfügung gestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung plant, das Angebot auszubauen und mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst zu verknüpfen. Eine Initiative, die nicht nur die Krankenkasse Barmer in ihrem Positionspapier zur Wahl ausdrücklich befürwortet. Zustimmung gibt es auch aus den Reihen der Politik.