In Esslingen bleibt der große Geschenkeumtausch nach Weihnachten aus, obwohl sich die Händler kulant zeigen. Was steckt dahinter?
Ein viel zu großer Pulli, ein doppelt geschenktes Buch oder ein unpassendes Spiel: Nicht alles, was unterm Weihnachtsbaum liegt, kommt bei den Beschenkten gut an. Das wissen auch die Esslinger Einzelhändler. Deshalb zeigen sich viele von ihnen in der Zeit nach Weihnachten sehr kulant. Doch das große Umtauschen nach den Festtagen blieb in vielen Esslinger Läden offenbar aus.
So berichtet etwa Andreas Walter, Inhaber des Spielwarenladens Heiges am Esslinger Postmichelbrunnen, von vergleichsweise wenigen Umtauschaktionen nach Weihnachten. „Die Kunden waren offenbar sehr glücklich mit ihren Geschenken“, folgert er. Allerdings sei das Weihnachtsgeschäft etwas schlechter ausgefallen als im vergangenen Jahr. Auch das könne ein Grund für die geringere Zahl an Umtauschwünschen sein. Zudem habe er den Eindruck, dass die Kundinnen und Kunden zwar weniger, dafür aber gezielter eingekauft hätten.
Kunden nutzen Beratung: Geschenke passen besser
Oftmals hätten sich die Kunden im Vorfeld viele Gedanken gemacht, was sie wem schenken könnten, und sich zudem vor Ort beraten lassen. Das könne dazu geführt haben, dass die Geschenke gut gepasst hätten, glaubt Walter. Wer doch etwas umtauschen wollte, habe dazu bis zum Dreikönigstag am 6. Januar Zeit gehabt und frei wählen können, ob er das Geschenk gegen etwas anderes tauschen, eine Gutschrift oder das Geld zurück haben wolle. Seit dem 7. Januar gelte wieder die in seinem Laden übliche Regel, dass ein Umtausch innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ohne Wenn und Aber möglich sei.
Einen wirklichen Trend habe es bei den Weihnachtsgeschenken in diesem Jahr nicht gegeben, sagt Walter – abgesehen von dem seit Jahren anhaltenden Run auf Lego, dem unangefochtenen Spitzenreiter bei Weihnachtsgeschenken in seinem Laden. Auffällig sei aber gewesen, dass das Geschäft in den Tagen nach Weihnachten sehr gut gelaufen sei. „Die Leute waren gut drauf und haben sehr entspannt eingekauft“, so Walter.
Bücherumtausch bei Provinzbuch bleibt überschaubar
Auch Karin Großmeyer, Mitarbeiterin im Buchladen Provinzbuch, kann nicht von größeren Umtauschaktionen berichten. Sie selbst sei zwar in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr gar nicht im Einsatz gewesen, aber üblicherweise sei der Umtausch nach Weihnachten kein großes Thema in ihrem Geschäft. Grundsätzlich sei es aber möglich, Bücher umzutauschen, allerdings nur bei Vorlage des Kassenbons und in der Regel gegen einen Gutschein.
Ebenfalls nur wenige Retouren nach Weihnachten verzeichnet Anna von Hobe, die zusammen mit Adriana Héber die Goldschmiede Schmuckerei am Esslinger Rossmarkt betreibt. „Bei uns kommt nicht viel zurück“, sagt von Hobe. Grundsätzlich sei aber ein Umtausch gegen ein anderes Schmuckstück oder einen Gutschein möglich. „Aber man kann auch mit uns reden“, sagt die Goldschmiedin. „Wie möchten, dass unsere Schmuckstücke getragen werden.“ Wenn jemandem gar nichts im Laden gefalle, könne man besprechen, ob etwas eigens angefertigt oder eine Ausnahmelösung getroffen werden könne.
Goldschmiede nimmt auch extra angefertigte Schmuckstücke zurück
Auch extra angefertigte Schmuckstücke könnten zurückgegeben werden, wenn sie nicht gefallen, betont von Hobe. „Wir möchten nicht, dass der Schmuck in der Schublade liegt.“ Und in der Regel passten die von ihnen angefertigten Exemplare vom Stil her zusammen – dann komme die Retoure einfach in die Auslage. Schließlich verkauften sie ohnehin nur handgemachten Schmuck – aus der eigenen Goldschmiede oder aber von befreundeten Goldschmieden aus der Region.
Nach wie vor sei Schmuck ein beliebtes Geschenk zu Weihnachten, beobachtet Anna von Hobe. „Schmuck ist ein emotionales Geschenk und etwas Bleibendes.“ Allerdings sei der Goldpreis im vergangenen Jahr so exorbitant gestiegen, dass viele Kundinnen und Kunden sich Vollgold kaum noch leisten könnten oder wollten. Stattdessen werde vermehrt vergoldetes Silber gekauft. Zudem kämen immer mehr Kunden mit altem Goldschmuck, den sie einschmelzen und zu neuem Schmuck verarbeiten ließen. „Wir machen das inzwischen sehr häufig, müssen im Einzelfall aber immer schauen, was möglich ist“, so die Goldschmiedin.
Kleidung unterm Weihnachtsbaum offenbar weniger gefragt
Antje Hammelehle, Inhaberin des Bekleidungsgeschäfts Pure, beobachtet, dass Kleidung als Weihnachtsgeschenk offenbar immer weniger gefragt ist. „Ich glaube, in diesem Jahr lag nicht so wahnsinnig viel Kleidung unterm Weihnachtsbaum“, sagt sie. In ihrem Laden seien zwar durchaus auch Weihnachtsgeschenke verpackt worden, aber deutlich weniger als noch vor 10 bis 15 Jahren. Dementsprechend wenig werde nach den Festtagen auch umgetauscht. „Die Wünsche ändern sich – man wünscht sich jetzt vielleicht eher eine Smartwatch oder so“, glaubt Hammelehle.
Das Weihnachtsgeschäft an sich sei gar nicht schlechter gewesen als sonst: „Aber vielleicht kaufen die Leute Kleidung eher für sich selbst.“ Dabei sei ein Umtausch problemlos möglich, sofern irgendein Beleg mit einem Hinweis auf den Preis und auf den Kauf in ihrem Laden vorliege – unterm Jahr gelte bei ihr dafür eine Frist von 14 Tagen, um Weihnachten herum aber auch länger.
Recht auf Umtausch?
Kulanz
Wenn einem ein Weihnachtsgeschenk nicht gefällt oder man es doppelt erhalten hat, hat man nicht unbedingt ein Recht darauf, es umzutauschen. Darauf weisen sowohl die Verbraucherzentrale als auch der Handelsverband Baden-Württemberg hin. Wurde es im stationären Handel erworben, so ist der Beschenkte auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wurde das Präsent im Internet oder telefonisch bestellt, gilt hingegen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen – die jedoch an Weihnachten noch nicht abgelaufen sein darf, sofern der Anbieter sie nicht von sich aus verlängert hat.
Mängel
Weist ein Produkt Mängel auf, gelten andere Regeln. Ein solcher Mangel kann laut Verbraucherzentrale und Handelsverband innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf geltend gemacht werden. Allerdings dürften Händler darauf bestehen, Produkte mit Mängeln reparieren zu lassen oder gegen ein gleichwertiges Produkt ohne Mängel zu tauschen, bevor sie zur Minderung oder Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet seien.