US-Schauspielerin Amber Heard versucht erneut das Urteil im Prozess gegen ihren Ex-Ehemann Johnny Depp anzufechten. (Archivbild) Foto: dpa/Steve Helber

Sechs Wochen lang beharkten sich Amber Heard und Johnny Depp gegenseitig in einem Verleumdungsprozess. Im Juni stellte sich die Jury größtenteils auf Depps Seite. Aber Heard gibt nicht auf.

Die US-Schauspielerin Amber Heard (36) hat angekündigt, dass sie gegen das Jury-Urteil im Verleumdungsprozess zwischen ihr und ihrem Ex-Mann Johnny Depp (59) in Berufung gehen möchte. Das Branchenblatt „Deadline.com“ berichtete unter Bezug auf Gerichtsunterlagen: Ambers Anwaltsteam habe am Donnerstag das Gericht in Fairfax County im US-Bundesstaat Virginia über den juristischen Schritt informiert.

Das Sprecherteam der Schauspielerin erklärte gegenüber dem Internetportal „TMZ.com“, das Gericht habe einen Fehler gemacht und damit ein „faires“ Urteil verhindert. Depps Vertreter zeigten sich hingegen optimistisch, dass das Urteil zugunsten des „Fluch der Karibik“-Stars bestehen bleibe. Die Jury habe ein „klares und einstimmiges“ Urteil gefällt, teilte ein Sprecher des Schauspielers am Donnerstag laut „Variety“ mit.

Schlammschlacht vor den Richtern

Nach einem sechswöchigen Verleumdungsprozess, in dem sich die Ex-Eheleute häusliche Gewalt vorgeworfen hatten, stellte sich die Jury Anfang Juni größtenteils auf die Seite von Depp - gab aber auch Heard in einigen Punkten Recht. Wegen Verleumdung muss sie Depp über zehn Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. Depp wiederum schuldet ihr nach Entscheidung der Jury zwei Millionen Dollar für Aussagen seines Ex-Anwalts, die Heards Ruf beschädigt haben sollen.

Im Kern der von Depp eingereichten Zivilklage ging es um einen 2018 von der „Washington Post“ veröffentlichten Kommentar, in dem sich Heard als Opfer häuslicher Gewalt beschrieben hatte. Letzte Woche scheiterte Heard mit einem Antrag auf Aufhebung des Urteils wegen möglicher Verfahrensfehler. Richterin Penney Azcarate lehnte es ab, den Urteilsspruch und die damit verbundenen Schadenersatzforderungen zu verwerfen.

Heards Anwälte zweifeln Eignung eines Geschworenen an

Heards Anwälte hatten argumentiert, dass die Identität von einem der sieben Geschworenen nicht überprüft worden sei. Demnach gehörte ein jüngerer Mann der Jury an, obwohl dessen Vater mit gleichem Namen und gleicher Adresse als potenzieller Juror auch angeschrieben worden war.

Azcarate befand dagegen, dass der Geschworene alle Auflagen erfüllt habe und vor Prozessbeginn von beiden Seiten bestätigt worden sei. Es gebe keine Hinweise auf Betrug oder anderweitige Rechtsverletzung, schrieb die Richterin in ihrer Begründung.