So wie hier in Dresden, soll geschütztes Radeln am Samstag auch in Esslingen möglich sein. Foto: oh

Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht das Esslinger Ordnungsamt in der Pflicht, wenn es um die Sicherung des PopUp-Radwegs auf der Kiesstraße geht. Damit steht der am Samstag, 13. Juni, geplanten Veranstaltung nichts mehr im Weg.

Esslingen - Im zweiten Anlauf klappt es – und das auch noch unter richterlichem Schutzschirm: Nach dem Vorbild zahlreicher Städte wird am Samstag, 13. Juni, auf der Esslinger Kiesstraße eine temporäre Fahrradspur eingerichtet. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einer einstweiligen Verfügung der Veranstalter, des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), stattgegeben und der Stadt Esslingen auferlegt, die entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrssicherung der rund 500 Meter langen „PopUpLane“ umzusetzen.