Fliegen kreisen um den Reformator: Markus Lüpertz’ „Reformationsfenster“ (Ausschnitt) gefällt nicht allen. Foto: imago/epd/Harald Koch

Darf das von dem Künstler Markus Lüpertz gestaltete und von Altbundeskanzler Gerhard Schröder gestiftete Kirchenfenster in die Hannoveraner Marktkirche eingebaut werden? Nun entscheidet das Landgericht.

Hannover - Kunst kann polarisieren: Das Landgericht Hannover verhandelt am 3. November über die Frage, ob das von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gestiftete „Reformationsfenster“ in der zentralen Marktkirche in Hannover eingebaut werden kann. Gegen den geplanten Einbau hatte der Erbe des Architekten Dieter Oesterlen (1911–1994) geklagt, der in Tokio lebende Rechtsanwalt Georg Bissen. Er verwaltet die Urheberrechte am Werk seines Stiefvaters. Oesterlen hatte die im Krieg zerstörte Kirche nach 1946 wiederaufgebaut und neu gestaltet.

Passt zeitgenössische Kunst in einen gotischen Raum?

Um das 13 Meter hohe Buntglasfenster mit Motiven zur Reformation, das von dem Künstler Markus Lüpertz (79) entworfen wurde, tobt seit drei Jahren ein künstlerischer und juristischer Streit. Schröder (76) will der evangelischen Kirche das Fenster als Ehrenbürger von Hannover schenken. Die Kosten werden auf rund 150 000 Euro geschätzt. Bissen macht jedoch geltend, das moderne Fenster passe nicht in den gotisch geprägten Innenraum der Kirche. Zu sehen ist unter anderem ein Porträt von Martin Luther, um das Fliegen kreisen.

Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.