Bei der nächsten Landtagswahl sollen auch 16-Jährige abstimmen können. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Lange wurde gestritten, jetzt naht die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg. Mit ihr kommt das Wahlrecht ab 16. Grüne, CDU und SPD reichen gemeinsam den Gesetzentwurf ein.

Stuttgart - Grüne, CDU und SPD haben gemeinsam den Gesetzentwurf zur Reform des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg bei der Landtagsverwaltung eingereicht. „Das Gesetz, um das wir Grüne seit über zehn Jahren ringen, ist nun zum Greifen nahe“, sagte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz. Er zeigte sich davon überzeugt, dass die Reform eine „Verjüngungskur für unser Parlament“ werde. Der Landtag könne durch die Veränderungen „vielfältiger, weiblicher, jünger“ werden.

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Geplant ist die Umstellung von einem Ein- zu einem Zweistimmenwahlrecht mit einer Landesliste. Diese soll mehr Vielfalt in den Landtag bringen. Auch das Wahlalter soll von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden.

Landtag soll noch in diesem Jahr beraten

Schwarz zeigte sich zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr im Landtag diskutiert werden kann. CDU-Fraktionschef Manuel Hagel unterstrich, der Entwurf sei eines der ersten Vorhaben in der Legislaturperiode. „Uns als CDU-Fraktion war es ein zentrales Anliegen, die bewährte Bürgernähe und die starke regionale Verankerung zu sichern. Das ist uns gelungen“, erklärte Hagel.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch sagte: „Die Reform des Landtagswahlrechts ist endlich auf der Zielgeraden. Für Baden-Württemberg ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einem Parlament, das die gesamte Gesellschaft abbildet.“ Insbesondere der Anteil von Frauen im Landtag müsse deutlich erhöht werden. Durch die Absenkung des Wahlalters werde die Teilhabe von jungen Menschen gestärkt.

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Der Landesfrauenrat begrüßt es „außerordentlich“, dass der Entwurf nun eingebracht ist und fände einen Beschluss vor Weihnachten ein „ein starkes Signal“.