Gegen Leerstand auf dem Land: Alte, denkmalgeschützte Gebäude umwidmen, ist kostspielig. Das Land Baden-Württemberg unterstützt auch Umwidmungen von Gaststätten in Wohnraum wie hier beim Gasthaus Adler im Landkreis Biberach . Foto: BW/LAD Ritzmann

Denkmalgeschützte Bauernhöfe, Mühlen und Gasthäuser werden in Wohnungen umgewidmet. Die Bauherren erhalten dafür 1,1 Millionen Euro Förderungen vom Land. Auch eine Villa im Kreis Tübingen und eine Scheune in Stuttgart sind darunter.

Die vom Bund gewünschten 400 000 neuen Wohnungen jährlich werden nicht nur durch Neubauten zustande kommen. Auch die Umnutzung und das Ertüchtigen alter Bauten ist politisch gewollt. Das Land Baden-Württemberg fördert 15 Projekte durch das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ mit rund 1,1 Millionen Euro. Damit sollen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer ermuntert werden, Wohnraum zu schaffen.

Unter den Projekten sind drei Leuchtturmprojekte. Darunter ist eine baufällige Klosterscheune aus dem 15. Jahrhundert, die Teil des Wirtschaftshofes des Klosters Bebenhausen ist. Sie soll zu zwei Wohneinheiten umgenutzt werden. In einem Kornspeicher von 1606 in Hausach wird eine Wohnung entstehen. Und ein ehemaliges Pfarrhaus in Weinsberg, für das schon ein Abbruchantrag gestellt worden war, wird nun instandgesetzt und zu Wohnzwecken genutzt.

Unterstützung für den Erhalt von Gebäuden

Hinzu kommen zwölf unterstützende Konzeptgutscheine, also etwa für Gutachten, Planungen zur Umnutzung oder Sanierung. Auf dem Land gibt es nicht nur leer stehende Bauernhäuser, die umgenutzt werden sollen (etwa ein Eindachhaus in Königsfeld von 1838 und ein Hof in Tannheim), sondern auch Mühlen, Schlösser, Gasthöfe.

Beispielhaft für die Revitalisierung ist ein Projekt in Gutenzell-Hürbel im oberschwäbischen Landkreis Biberach. Hier wird über die Wiederbelebung des ehemaligen Gasthauses Adler nachgedacht. Unterstützung gibt es in dem Fall für die denkmalfachliche Grundlagenermittlung (Bauaufnahme und Schadenskartierung). Auch in Bretten im westlichen Kraichgau wird eine Fachwerkhaus-Gaststätte zu Wohnzwecken umgebaut.

In der von der Wohnungsnot besonders geplagten Landeshauptstadt werden auch alte Schuppen gerettet. Eine von Schimmel bedrohte leer stehende Scheune in Stuttgart-Rohracker etwa. Unterstützt werden bauliche Untersuchungen, ob es möglich ist, das Gebäude zu erhalten und umzunutzen.

Ganz sicher zu nutzten – und schon zum Teil bewohnt ist ein Gebäude in Bad Niedernau im Landkreis Tübingen: Die Villa Steiner, die einst von prominenten Gästen aus Stuttgart zur Sommerfrische besucht wurde, soll in Wohnungen umgebaut werden. Die Förderung soll für die Beauftragung erfahrener Fachplaner aufgewendet werden, damit eine Grundlage für die Planung des Projekts geschaffen werden kann.

Mit all diesen Projekten sind damit die Mittel des Sonderprogramms aufgebraucht. Gefördert wurden insgesamt sieben Leuchtturmprojekte, 27 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni mit einer Gesamtsumme von rund 2,3 Millionen Euro.

Es soll aber weiter gefördert werden, wie Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, sagt: „Ich habe mich sehr über das große Interesse am Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ gefreut. Mit diesem Programm haben wir ein starkes und ermutigendes Zeichen gesetzt: Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme. Diese Projekte zeigen beispielhaft, was man aus einem Denkmal machen kann.“

Weitere 640 000 Euro angekündigt

Die Nachfrage seitens der Bauherren war groß, daher soll weiter gefördert werden. Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne haben angekündigt, in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 weitere Mittel in Höhe von jeweils 320 000 Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung stellen zu wollen. Vorbehaltlich eines entsprechenden Landtagsbeschlusses können damit im nächsten Jahr weitere Projekte gefördert werden. Diese werden voraussichtlich aus den bereits eingegangenen Anträgen ausgewählt. Eine erneute Ausschreibung ist nicht vorgesehen.

Info

Sonderprogramm
„Wohnen im Kulturdenkmal“ ist im Mai 2022 gestartet. Es soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Insgesamt sind beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) seit Mai über 140 Anfragen und Anträge zu dem Sonderprogramm eingegangen. Gefördert wurden insgesamt sieben Leuchtturmprojekte, 27 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni mit einer Gesamtsumme von rund 2,3 Millionen Euro.