Wie geht es weiter in den Pflegeheimen, wenn der Großteil der Bewohner geimpft ist? Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

In Heimen, in denen ein hoher Impfschutz besteht, könnte es wieder zu Gruppenangeboten und mehr Nähe zwischen Besuchern und Bewohnern kommen. Das Land arbeitet an einem Konzept. Was sonst noch geplant ist.

Stuttgart - Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Impfungen arbeitet das Landessozialministerium an einer Strategie, die bestehenden Schutzregelungen in den Alters- und Pflegeheimen zu lockern. Das sagte ein Sprecher unserer Zeitung. Es werde dazu nun eine Arbeitsgruppe mit Experten aus diesem Bereich eingesetzt, die ein Konzept erarbeiten soll.

Dabei würde besprochen, „wie Gemeinschaftsaktivitäten und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote hochgefahren werden können“, wenn in einem Heim ein hoher Impfschutz bestehe. Aber auch: „Wie wieder mehr Nähe zwischen Bewohnern und Besuchern zugelassen werden kann.“ Weitere Themen werden laut dem Sprecher die Testpflicht für Besucher und Beschäftigte sein und die Frage, wie nicht Geimpfte in die Lockerungen einbezogen werden können.

Teststrategie weiterhin wichtig

Das Landesministerium setzt damit eine Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder um. Diese hatte kürzlich empfohlen vor dem Hintergrund, dass immer mehr Pflegeheimbewohner bereits die zweite Impfung hinter sich haben, „die Möglichkeiten sozialer Kontakte und Teilhabe wieder zu intensivieren“. Der Sprecher machte aber deutlich, dass man wegen der derzeit steigenden Infektionszahlen und der Virus-Mutationen vorsichtig vorgehen und die Teststrategie fortsetzen muss.

Zuvor hatte unter anderem der Biva-Pflegeschutzbund deutschlandweit einheitliche Regelungen für Lockerungen gefordert und darauf hingewiesen, dass die Situation der bereits geimpften Bewohner in den Heimen höchst unterschiedlich sei. Während in manchen Besuche relativ unkompliziert möglich seien, würden andere diese nur sehr begrenzt für kurze Zeiträume möglich machen, sagte ein Biva-Sprecher unserer Zeitung. Das liegt daran, dass die Umsetzung des Infektionsschutzes in der Verantwortung der jeweiligen Heime liegt.