Auch im Kreis Esslingen müssen nun alle Geflügelhalter ihre Tiere einsperren. Foto: IMAGO/C3 Pictures/IMAGO

Weil weitere Fälle der Geflügelpest festgestellt worden sind, hat das Veterinäramt die Regelung ausgeweitet. Zuvor galt die Stallpflicht nur in einem bestimmten Gebiet. Grund ist die steigende Infektionsgefahr.

Nachdem im Kreis Esslingen weitere Fälle der Vogelgrippe bekannt geworden sind, gilt die Stallpflicht für Geflügel nun im ganzen Kreisgebiet. Das teilte das Veterinäramt des Landkreises mit. Bislang, seit 10. Februar, beschränkte sich die Regel auf einen 500 Meter breiten Korridor zu beiden Seiten des Neckars. Nun sind wie in einigen Nachbarkreisen alle Geflügelhalter zwischen Neckar und Alb verpflichtet, ihre Tiere in den nächsten Wochen in geschlossenen Ställen zu halten. Die Pflicht gilt ab Freitag, 24. Februar.

„Steigende Infektionsgefahr im Kreis“

Gute zwei Wochen ist es her, dass bei mehreren verendeten Möwen in Deizisau eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde. Es folgte die Stallpflicht innerhalb eines 500-Meter-Korridors. Nun hat das Untersuchungsamt Fellbach bei einer weiteren Möwe diese Erreger festgestellt, der Kadaver des Tieres wurde in Oberesslingen gefunden. Proben eines weiteren Vogels würden gerade untersucht, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. Zudem seien in unmittelbarer Nähe zur Kreisgrenze noch weitere Fälle gemeldet worden. „Vor diesem Hintergrund muss zwischen Schurwald und Albtrauf von einer steigenden Infektionsgefahr für Wildvögel und Geflügel ausgegangen werden“, sagte eine Sprecherin des Landratsamtes.

Für die knapp 1700 Halter im Kreis Esslingen bedeutet das, dass sich ihre Tiere nur in geschlossenen Ställen aufhalten dürfen. Auch Freiläufe können genutzt werden, wenn sie so geschützt sind, dass das Geflügel nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommt – zum Beispiel in einer Voliere. Geschützt werden müssen neben Hühnern und Gänsen auch Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Strauße, Emus und Nandus. Die Stallpflicht ist zunächst bis zum 31. März befristet.

Weitere Informationen auf der Webseite des Esslinger Landratsamtes unter dem Link: www.landkreis-esslingen.de