Geflügelpest im Kreis Böblingen: Für Hühner, Gänse und andere Geflügelarten gilt seit Mittwoch ein Aufstallgebot. Foto: Eibner-Pressefoto/Feichter

Nach mehreren bestätigten Fällen von Geflügelpest im Landkreis Böblingen gilt bis Ende März Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen. Für Tiere und Halter bedeuten die strengen Auflagen eine enorme Belastung.

Zunächst waren es nur einige vereinzelte Fälle. Mittlerweile mehren sich die Ausbrüche der Geflügelpest im Land. Im Kreis Böblingen gab es bisher drei bestätigte Fälle: Neben zwei Nachweisen bei Graugänsen im Stadtgebiet von Leonberg war zuletzt auch ein Turmfalke in Hildrizhausen an der der umgangssprachlich als Vogelgrippe bezeichneten Krankheit gestorben. Das Landratsamt schlug daraufhin Alarm und erließ zum Mittwoch eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis. Zugleich richtete die Behörde einen mit strengen Auflagen verbundenen Appell an alle Geflügelhalter, „penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten“, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.

Mit einem toten Turmfalken fing es an

Auslöser für die verschärften Maßnahmen war letztlich ein Zufallsfund: Wie Wilhelm Hornauer, der Amtsleiter des Veterinärdiensts im Landratsamt Böblingen, mitteilt, hatte ein Bürger der Schönbuchgemeinde einen toten Turmfalken vor seiner Garage gefunden. Über das Forstamt landete der Fall beim Veterinäramt, wo man zunächst davon ausging, der Greifvogel sei womöglich gegen etwas geflogen und habe sich dabei das Genick gebrochen. Eine Erstuntersuchung beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) am Mittwoch vor einer Woche in Stuttgart jedoch und ein zweiter Befund des Greifswalder Friedrich-Löffler-Instituts am Montag lieferten dann aber das eindeutige Ergebnis: Die Todesursache lautet Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) – oder kurz: Vogelgrippe.

Stallpflicht bedeutet Strapaze für die Tiere

Der Landkreis erließ deshalb eine achtseitige Allgemeinverfügung, in der eine ganze Reihe strenger Maßnahmen aufgelistet sind, an die sich im Zeitraum vom 8. Februar bis zu 31. März alle Geflügelhalter im Kreis halten müssen – egal, ob bei ihnen nur eine Handvoll Hühner im Garten scharrt oder ein paar Hundert über den Hof huschen.

Nach der Anordnung des Landkreises darf Geflügel in den kommenden sechs Wochen nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer überdachten Vorrichtung untergebracht werden, in die keine Wildvögel eindringen können. Hinzu kommen Biosicherheitsmaßnahmen, wie etwa das Verbot, die Vögel mit Dach- oder Oberflächenwasser zu tränken, strenge Kleidungsvorschriften beim Betreten von Geflügelhaltungen sowie das Desinfizieren von Schuhwerk und sämtlichen eingesetzten Gerätschaften oder Transportfahrzeugen.

Die Maßnahmen treffen die Geflügelhalter im Kreis sehr unterschiedlich. Problematisch kann es beispielsweise bei privaten Haltern werden, die nur wenig Platz zur Verfügung haben. „Für die Tiere bedeutet das schon eine Strapaze“, sagt Holger Leipersberger. Er ist der Vorsitzende der Herrenberger Kleintier- und Vogelfreunde und zudem der Chef des Kreisverbands Böblingen. Vor allem jetzt, da bei vielen Züchtern der Nachwuchs in den Startlöchern stehe, brauche alles seinen Raum, sagt Leipersberger. „Der eine oder andere wird wohl reduzieren müssen“, meint der Kuppinger. Das heißt entweder schlachten oder die Tiere anderswo unterbringen.

Züchter erfahren von der Verfügung aus der Presse

„Da geht eben Artenschutz vor Tierschutz“, sagt Leipersberger. Tierhalter müssten die Stallhaltung eben als notwendiges Übel akzeptieren. Ein Problem sieht er jedoch darin, dass einige von der Allgemeinverordnung nicht schnell genug erfahren könnten. Zwar informiert das Landratsamt über Zeitungen, Amtsblätter und Soziale Medien. Allerdings bestätigt die Nachfrage bei einem zuvor ahnungslosen privaten Züchter in Grafenau Leipersbergers Sorge.

Bei gewerblichen Geflügelhaltern stellt sich die Lage sehr unterschiedlich dar: Auf dem Kirchtalhof von Thomas Rott in Aidlingen ist die Geflügelpest im Moment kein Thema. Die Hühner seien alle im Stall und erst ab Mai würden dort wieder Puten und die Martins- oder Weihnachtsgänse auf der Wiese herumwatscheln.

„Natürlich gibt es trotzdem diesen psychischen Druck.“

„Für uns hat das keine große Auswirkungen, weil wir keine Freilandhaltung haben“, sagt auch Elisabeth Kenntner-Scheible auf dem Hofgut Mauren, die die Maßnahmen deshalb einigermaßen gelassen sieht. Die Ställe für die rund 5000 Hühner und 800 Hähnchen seien bereits darauf ausgerichtet, dass keine Wildvögel hereinkommen können und die notwendigen Hygienemaßnahmen seien für ihren ohnehin Standard. „Aber natürlich gibt es trotzdem diesen psychischen Druck“, sagt die Landwirtin. Was, wenn doch einmal jemand unachtsam mit Straßenschuhen in den Stall läuft und das Virus so hineinträgt? „Aber wenn sich alle an die Regeln halten, dann passiert das nicht“, sagt Elisabeth Kenntner-Scheible.

Auf Thomas Haugs Hof in Schafhausen sehen dagegen 2000 Freilandhühner vorerst keinen blauen Himmel mehr. „Was sollen wir machen? Wir müssen uns halt fügen“, sagt der Landwirt. Im Hühnerstall sei zwar ausreichend Platz für die Tiere, aber sie würden sich dort eben schnell langweilen. „Ich habe deshalb gleich frische Pick-Blöcke und -Schalen reingestellt, damit sie was haben, mit dem sie sich beschäftigen können.“

Es sei auf dem Hof ja selbst allen daran gelegen, die Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Krankheit nicht einzuschleppen, sagt Haug. Allerdings missfällt dem Betreiber des Hofladens am Rand des Weil der Städter Ortsteils, dass der Landkreis die Stallpflicht gleich bis Ende März ausdehnt. „Wir hätten es doch auch mit zwei oder vier Wochen versuchen können und dann schauen, ob es neue Fälle gibt“, meint Haug.

Beim Landratsamt verweist man darauf, dass auch der Landkreis Tübingen die Frist bis Ende März angesetzt hat und man keinen Flickenteppich mit abweichenden Reglungen schaffen wolle – zumal jetzt auch der Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg eine landesweite Stallpflicht fordert.

Thomas Haug sorgt sich jedoch um negative Konsequenzen für seinen Betrieb. Hintergrund ist, dass Eier von Tieren, die länger als 16 Wochen im Stall gehalten werden, nicht mehr als Freilandeier ausgezeichnet werden dürfen und stattdessen das Etikett „aus Bodenhaltung“ tragen müssen.

Haug hofft jetzt, dass die Verbraucher auch in Krisenzeiten auf Tierwohl setzen, indem sie weiterhin zu Freilandhaltern wie ihm stehen – und nicht gleich zum nächsten Billiganbieter wechseln.