Die eigene Streuobstwiese ist für viele nicht mehr nur Ort für Obstanbau, sondern auch für Freizeitgenuss. Und das am besten mit einer Gartenhütte. Bislang gab es für die Flächen in Esslingen unterschiedliche Bebauungspläne. Jetzt gibt es neue, einheitliche Vorgaben. Was ist erlaubt und welche Hütte gilt als Schwarzbau?
Wer eine Streuobstwiese in Esslingen besitzt, musste sich bislang an die Vorgaben für das jeweilige Gebiet halten. Doch die Regelungen für die insgesamt neun Gartenhausgebiete wichen teils voneinander ab, waren nicht praktikabel oder führten zu unnötigen Einschränkungen bei der Nutzung der Grundstücke. Deshalb hat der Gemeinderat jetzt einen einheitlichen Bebauungsplan für alle Gartenhausgebiete in Esslingen abgesegnet – bis auf eines.
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